Hier eine Musterformulierung, die Ihnen die vorzeitige ordentliche Kündigung ermöglicht: „Das Arbeitsverhältnis kann – unabhängig von der Befristung – von beiden Vertragsparteien nach den gesetzlichen Vorschriften ordentlich gekündigt werden.
Dabei gelten die ersten… Monate als Probezeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.“Während der Probezeit können Sie dann jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.Anschließend gilt die Grundkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende einesKalendermonats.
Beachten Sie:
- Nach Ablauf von 6 Monaten brauchen Sie trotz dieser Klausel einen sachlich rechtfertigenden Grund für die Kündigung (sofern für Ihr Unternehmen das Kündigungsschutzgesetz gilt).
- Eine Probezeit können Sie höchstens für die ersten 6 Beschäftigungsmonate vereinbaren.
- Wenn Sie tarifgebunden sind, müssen Sie unter Umständen die für Sie maßgeblichen tariflichen Kündigungsfristen beachten.