Der Fall: Die Arbeitnehmerin war zunächst als Altenpflegerin beschäftigt gewesen. Nachdem ihr gekündigt worden war, verteilte sie ein Flugblatt, das zum Teil scharfe Angriffe gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber enthielt.
Außerdem erstattete sie wegen Nötigung und Betrugs im Zusammenhang mit der Dokumentation der Pflege Strafanzeige. Daraufhin wurde ihr zusätzlich noch fristlos gekündigt. Gegen diese Kündigung klagte sie nun.
Das Urteil: Die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses war nach Ansicht der Richter gerechtfertigt. Die erhobenen Vorwürfe hätten sich in keiner Weise belegen lassen und stellten eine schwere Loyalitätspflichtverletzung dar. Die Arbeitnehmerin hätte erst versuchen müssen, die Vorwürfe innerbetrieblich zu klären (LAG Berlin, 28.3.2006, 7 Sa 1884/05).
Fazit: Ein Arbeitnehmer darf bei gebotenem Anlass zwar grundsätzlich Strafanzeige gegen Sie erstatten. Zunächst muss er aber versuchen, eine innerbetriebliche Lösung zu suchen – etwa durch ein Gespräch mit Ihnen. Unterlässt er dies und erweisen sich die Vorwürfe dann noch als haltlos – kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.