30 Minuten Pause bei mehr als 6 Stunden Arbeit sind Pflicht
Die Antwort: Nach § 4 Arbeitszeitgesetz müssen Sie allen Mitarbeitern, die mehr als 6 Stunden am Stück arbeiten, eine Pause von mindestens 30 Minuten gewähren. Sie können die Pause auch in mehrere Zeitabschnitte einteilen, die aber alle mindestens 15 Minuten lang sein müssen (hiervon kann in einem Tarifvertrag allerdings abgewichen werden). Sie sind außerdem verpflichtet, die Pausen vorher festzulegen. Der Arbeitnehmer kann auf seine Pausen auch nicht verzichten.
_____________________________________________________________
- Anzeige -
Elternzeit klipp und klar aus Arbeitgebersicht!
Wenn eine Mitarbeiterin in Elternzeit möchte, stehen Sie vor einer Vielzahl von Fragen. Das fängt beim Kündigungsschutz an – und hört bei der Frage: „Müssen wir einen Teilzeitarbeitsplatz anbieten“ noch lange nicht auf.
Wo bekommen Sie die rechtssicheren Antworten?
Im neuen Spezialreport „Elternzeit“, den Sie jetzt kostenlos downloaden können. Er liefert Ihnen Vorlagen, Muster, Expertenrat zu ALLEN entscheidenden Fragen.
Deshalb:
Überlassen Sie beim Thema Elternzeit nichts dem Zufall. Klicken Sie gleich hier – und der Arbeitgeber-Spezialreport „Elternzeit“ kommt bequem per Sofort-Download GRATIS zu Ihnen.
_____________________________________________________________
Pausen zählen nicht zur bezahlten Arbeitszeit
Achtung: Pausen zählen nicht zur bezahlten Arbeitszeit!
Musterformulierung
„Die Arbeitszeit beträgt wöchentlich 21 Stunden ohne die Berücksichtigung von Pausen. Die Arbeit beginnt montags, dienstags und mittwochs je um 8 Uhr und endet um 15.30 Uhr. Die Mittagspause ist von 12.00 bis 12.30 Uhr einzuhalten.“