Der Haken:
Zuschläge können unter Umständen zum Überschreiten der monatlichen 400-€-Grenze führen. Sie sollten deshalb dafür sorgen, dass diese Entgeltextras steuer- sowie beitragsfrei bleiben und damit nicht zum Arbeitsentgelt zählen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie auf bestimmte Grenzen achten.
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bleiben steuerfrei bei einem
Stunden-Grundlohn von höchstens 50 € und wenn sie folgende Prozentsätze des
Grundlohns nicht überschreiten:
Zuschlag | maximal |
Nachtarbeit | 25 % |
Nachtarbeit von 0 bis 4 Uhr (wenn die Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde) | 40 % |
Sonntagsarbeit | 50 % |
Feiertage und Silvester ab 14 Uhr | 125 % |
Weihnachten, Heiligabend ab 14 Uhr | 150 % |
Die Zuschläge sind beitragsfrei, d. h. sie stellen kein Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dar. Darüber hinaus sind Zuschläge für 400-€-Kräfte in folgendem Fall kein Problem: Wenn sie steuerfrei sind und der zugrunde liegende Grundlohn 25 € pro Stunde nicht übersteigt.