Arbeitszeugnisse beschäftigen Sie als Arbeitgeber immer wieder. Zum Beispiel auch die Frage: Welche Angaben muss ein Arbeitszeugnis für Mitarbeiter, die nur wenige Wochen im Unternehmen tätig waren, überhaupt beinhalten?
Man unterscheidet einerseits zwischen
- einem einfachen Zeugnis und
- einem qualifizierten Zeugnis
und andererseits
- einem Zeugnis bei Beschäftigungsende und
- einem Zwischenzeugnis.
Einfaches Arbeitszeugnis für Mitarbeiter, die nur wenige Tage für Sie tätig waren
Kurzzeitig Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis nur wenige Tage bestanden hat, haben nur Anspruch auf ein einfaches Zeugnis. Das gibt lediglich Auskunft über- die Person des Mitarbeiters sowie
- Art und Dauer seines Beschäftigungsverhältnisses.
Bei einem Auszubildenden müssen Sie zusätzlich Angaben
- zum Ausbildungsziel sowie
- den tatsächlich erworbenen Fertigkeiten und Kenntnissen
machen.
Musterformulierung: Einfaches Zeugnis
Zeugnis
Herr/Frau __________, geb. am __.__.____ in ______,war vom __.__.____ bis zum __.__.____ als _________ bei uns beschäftigt. Während seiner/ihrer Tätigkeit für uns oblagen ihm/ihr folgende Aufgaben:
1. __________________________________________
2. __________________________________________
3. __________________________________________
Ort, Datum Unterschrift
Qualifiziertes Arbeitszeugnis für Mitarbeiter, die mehrere Wochen im Unternehmen waren
Sobald ein Arbeitsverhältnis einige Wochen bestanden hat, kann der Arbeitnehmer ein qualifiziertes Zeugnis von Ihnen verlangen. Dabei reichen aber- eine Erwähnung der wesentlichen Tätigkeiten und
- eine kurze Beurteilung der Leistung und des Verhaltens aus.
Arbeitszeugnis für Mitarbeiter, die Ihr Unternehmen verlassen
Einfaches und qualifiziertes Zeugnis werden im Regelfall bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilt. Bei weiter fortbestehendem Arbeitsverhältnis gibt es das so genannte Zwischenzeugnis (in der Regel im Umfang einesqualifiziertes Zeugnisses).
Zwischenzeugnis: Arbeitszeugnis für Mitarbeiter, wenn besondere Gründe vorliegen
Mitarbeiter können ein Zwischenzeugnis verlangen, wenn sie dafür einen triftigen Grund haben:- bei beträchtlichen betrieblichen Veränderungen (z. B. Betriebsübernahme, Wechsel des Vorgesetzten),
- bei persönlichen Veränderungen des Mitarbeiters (z. B. Versetzung, Fortbildung, längere - ab etwa 1 Jahr - Arbeitsunterbrechung) sowie
- wenn Ihr Mitarbeiter das Zwischenzeugnis zur Vorlage bei Behörden oder Gerichten, für einen Kreditantrag oder auch für eine Bewerbung benötigt.
Tipp: Damit Sie beurteilen können, ob ein triftiger Grund vorliegt, sollten Sie sich den Wunsch nach einem Zwischenzeugnis begründen lassen. Ob Ihr Mitarbeiter allerdings rechtlich dazu verpflichtet ist, ist noch nicht gerichtlich entschieden worden.