Ihr Mitarbeiter wünscht sich ein iPhone? Eine Bahncard? Oder einen Kindergartenzuschuss? Gönnen Sie es ihm doch einfach und zwar statt einer Gehaltserhöhung. Ihr Vorteil liegt klar auf der Hand: Solche Gehaltsextras sind lohnsteuer- und sozialabgabenfrei und damit für Sie weit kostengünstiger. Auch Ihr Mitarbeiter steht sich mit einem Gehaltsextra meist günstiger als mit einer Gehaltserhöhung.
Es gibt ganz unterschiedliche Gehaltsextras. Hier eine Übersicht der beliebtesten:
iPhone oder ein anderes Handy: Sie kaufen dem Mitarbeiter das gewünschte Handy auf Betriebskosten und überlassen es ihm zur freien Privatnutzung. Aufmerksamkeiten: Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft…auch zu Mitarbeitern. Der Wert der Sachzuwendung (kein Geld) pro persönlichen Anlass darf 40 Euro brutto nicht übersteigen. Bahncard: Liegen die eintretenden Reisekosten über dem Anschaffungspreis für die Bahncard, ist der Kauf auf Betriebskosten erlaubt. Der Mitarbeiter darf die Bahncard auch privat nutzen.
Gesundheitsförderung: Bezahlen Sie Ihren Angestellten vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen. Bis zu 500 Euro pro Jahr sind möglich. Was genau begünstigt ist, erfahren Sie bei den Krankenkassen. Getränke, Obst, Kekse: Stellen Sie solche Aufmerksamkeiten zum Verzehr im Betrieb zur Verfügung. Kindergartenzuschuss: Zahlen Sie Ihrem Arbeitnehmer für die Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen einen Zuschuss. PC: Überlassen Sie ein betriebliches Gerät dem Mitarbeiter zur Privatnutzung. Achtung: Sie dürfen den PC nicht verschenken, sondern nur überlassen. Rabatte auf Ihre Waren oder Leistungen: Gewähren Sie Ihren Mitarbeiter Nachlässe auf Waren und Leistungen bis zu 1.080 Euro im Jahr. Laut Gesetz berechnen Sie den Rabatt so: Sie mindern den Endpreis, den der Kunde zahlt um 4% und ziehen davon den Preis ab, den Ihr Mitarbeiter zahlt. Sachbezüge: Erlaubt ist dies bis zu einem Wert von 40 Euro pro Monat und Mitarbeiter. Das gilt auch für Tank- oder Geschenkgutscheine. Werkzeuggeld: Nutzt Ihr Arbeitnehmer seine eigenen Werkzeuge auch betrieblich? Zahlen Sie ihm eine Entschädigung, die seine Aufwendungen nicht offensichtlich übersteigt.
P.S. Gehaltsextras sind übrigens auch bei Angehörigen erlaubt.
Egal ob es um brandneue Urteile der Arbeitsgerichte geht, die für Sie als Arbeitgeber, als Führungskraft oder als Personalverantwortlicher von Bedeutung sind oder zum rechtssicheren Umgang mit Abmahnungen, Zeugnissen, Kündigungen. Jetzt bekommen Sie die aktuellsten und wichtigsten Tipps frei Haus.
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