Das ist in fast jedem Unternehmen so: Phasen der Ruhe wechseln sich mit Arbeitsspitzen ab. Solange Sie Ihr gesamtes Geschäft noch ohne Mitarbeiter bewältigen, können Sie sich darauf einstellen: Mal hat Ihr Arbeitstag 14 Stunden, und mal können Sie schon zu "normalen" Zeiten aufhören.
Wenn Sie aber Mitarbeiter brauchen, um die wachsende Zahl der Aufträge zu erledigen, können Sie von denen nicht ohne Weiteres solche Flexibilität verlangen. Das unternehmerische <link glossar begriff _blank>Risiko, ob Aufträge da sind oder nicht, darf einem Arbeitnehmer nicht aufgebürdet werden. Deshalb gestattet das Arbeitsrecht nur in engen Grenzen, dass Sie Mitarbeiter flexibel einsetzen.
Mitarbeiter flexibel einsetzen: Ihre Möglichkeiten im Überblick
Regelmäßige, vorhersehbare Mehrarbeit
Sind die Arbeitsspitzen regelmäßig und vorhersehbar, gibt es kein Problem. Sie können ganz planmäßig Ihre Mitarbeiter flexibel einsetzen, zum Beispiel indem Sie:- für Arbeit an jedem Donnerstag eine Aushilfe unbefristet auf 400-€-Basis anstellen oder
- zur Hochsaison in Ihrer Branche eine Aushilfe kurzfristig beschäftigen bzw. eine Teil- bzw. Vollzeitkraft für 4 Wochen befristet einstellen.
Sie haben dann "nur" die üblichen Regeln zu beachten. Und Sie haben genügend Zeit, den Aushilfs-Mitarbeiter in Ruhe auszuwählen und die Formalitäten zu erledigen.
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Unregelmäßiger, plötzlicher Bedarf
Kommt es eher unregelmäßig und plötzlich vor, dass Sie zusätzlich Mitarbeiter flexibel einsetzen müssen? In diesem Fall haben Sie keine Zeit, sich erst dann den richtigen Mitarbeiter auszusuchen und einen Arbeitsvertrag mit ihm auszuhandeln. Es ist besser, Sie haben vorgesorgt und können auf eine bewährte Kraft zurückgreifen, die Ihr Unternehmen kennt.Eine solche Kraft kann ein Mitarbeiter sein, der schon für Sie arbeitet - als Aushilfe, Teilzeit- oder Vollzeitkraft. Mit dem können Sie bereits im Arbeitsvertrag oder später durch einen Zusatz Mehrarbeit bei unvorhersehbaren Arbeitsspitzen vereinbaren. Möglichkeiten gibt es mehrere:
- Überstunden,
- Rufbereitschaft,
- Bereitschaftsdienst oder
- Arbeit auf Abruf.
Wenn die Mehrarbeit aber jemand erledigen soll, den Sie nicht schon ohnehin beschäftigen, bietet sich dafür ein Rahmenvertrag über befristete Arbeitseinsätze an, auch wenn die nur wenige Stunden oder Tage dauern.