Ein Weg, qualifizierte neue Mitarbeiter zu finden, besteht darin, Praktikanten einzustellen. Praktika dienen in erster Linie der beruflichen (Weiter-)Bildung. Dabei wäscht eine Hand die andere: Ihr junger Praktikant lernt bei Ihnen für seine berufliche Karriere hinzu, und Sie können sich von einem Teil Ihrer Aufgaben bei moderaten Kosten entlasten. Ob Sie Sozialabgaben für Praktikanten abführen müssen, hängt davon ab,
- ob das Praktikum in der Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist,
- ob es ein Zwischenpraktikum (während Schulzeit oder Studium) oder ein Vor- bzw. Nachpraktikum (vor oder nach Schule oder Studium) ist und
- ob Sie dem Praktikanten eine Vergütung zahlen.
Praktikumsarten und die Sozialabgaben für Praktikanten
Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum
Unabhängig von der Höhe der Vergütung gilt: Ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum ist sozialversicherungsfrei in allen SV-Zweigen, also in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Eine studentische Krankenversicherung besteht weiter.Freiwilliges Zwischenpraktikum
Ob Sie Sozialabgaben für Praktikanten zahlen müssen, richtet sich nach dem Stellenwert des Studiums. Steht das Studium im Vordergrund, sparen Sie die <link glossar begriff _blank>Abgaben zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wenn nicht, sind die Einnahmen sozialversicherungspflichtig wie bei regulären Arbeitnehmern (voll bei einer Vollzeitstelle oder einer Beschäftigung über 400 Euro/Monat, pauschal 30 Prozent bei 400-Euro-Jobs).
Vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum mit Vergütung
Auch bei 400-Euro-Job oder kurzfristiger Beschäftigung gilt hier die Sozialversicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung.
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Vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum ohne Vergütung
Kranken- und Pflegeversicherung muss der Praktikant selbst sicherstellen (über Familienversicherung oder Privatversicherung). Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen allein Sie als Arbeitgeber. Diese Sozialabgaben für Praktikanten errechnen sich nach einem fiktiven monatlichen Gehalt von derzeit 2485 Euro/Monat (West) bzw. 2100 Euro/Monat (Ost). (Stand: 2008.) Sie als Arbeitgeber zahlen 1% dieser Bezugsgröße, also 24,85 Euro/Monat (West) oder 21,00 Euro/Monat (Ost), als Sozialabgabe.