Folgendes müssen qualifizierte Arbeitszeugnisse für Mitarbeiter enthalten:
- Überschrift Zeugnis (bei Zwischenzeugnissen "Zwischenzeugnis"), vollständige Angaben zur Person: Vorname, Name, Geburtsname, Geburtsort und -tag,- akademische Titel (Dr., Dipl.-Ing.)
- hierarchische Titel (Direktor, Prokurist)
- Dauer des Beschäftigungsverhältnisses; Daten Beginn und Ende
- beschäftigt als ... Beschreibung der Tätigkeiten des Arbeitnehmers
- Angaben über Entwicklung oder Aufstieg
- wahrheitsgemäße Gesamtbewertung der Leistung
- nachprüfbare Bewertung von Leistung und Führung
- Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- zum Abschluss Wünsche des Arbeitgebers für die Zukunft
Die oben vorgegebene Reihenfolge hat sich beim Aufsetzen eines Zeugnisses bewährt. Und wenn Sie sich einmal daran gewöhnt haben, ist es für Sie einfacher, fertig gestellte Zeugnisse auf Vollständigkeit zu prüfen.
Arbeitszeugnisse für Mitarbeiter müssen auf Firmenbriefpapier gedruckt sein
Arbeitszeugnisse für Mitarbeiter müssen Sie schriftlich auf einem Firmenbriefbogen (BAG, 3.3.1993 - 5 AZR 182/92) ausstellen und unterschreiben. Ein Zeugnis auf weißem Papier mit Firmenstempel genügt den Anforderungen nur bei sehr kleinen Unternehmen, die keinen Firmenbriefbogen haben.Ein nur mit Bleistift oder unsauber geschriebenes Zeugnis (Flecken, Durchstreichungen, Radierungen oder andere nachträgliche Änderungen) kann Ihr Mitarbeiter zurückweisen.
Haben Sie das Zeugnis für den Postversand geknickt, ist dies kein Grund, es zu beanstanden (BAG, 21.9.1999 - 9 AZR 893/98).
Hervorhebungen im Text sind nicht erlaubt.
Auf Ausrufezeichen, relativierende Anführungszeichen oder Unterstreichungen im Text müssen Sie verzichten.
Wer unterschreibt Arbeitszeugnisse für Mitarbeiter?
Das Zeugnis muss jemand unterschreiben, der innerhalb der betrieblichen Hierarchie höher steht als der Zeugnisempfänger. Mitarbeiter, die dem Vorstand direkt unterstellt sind, haben Anspruch auf Unterschrift durch den Vorstandsvorsitzenden. Nach Möglichkeit sollte das Zeugnis von einer Person mit unterschrieben werden, die den Mitarbeiter tatsächlich beurteilen kann, also vom direkten Vorgesetzten. So hat ein Oberarzt in der chirurgischen Abteilung eines Krankenhauses durchgesetzt, dass sein Zeugnis nicht nur vom Geschäftsführer des Krankenhauses, sondern auch von den Chefärzten der chirurgischen Abteilung unterschrieben wurde (LAG Hamm, 21.12.1993 - 4 Sa 880/93, rk).Arbeitszeugnisse für Mitarbeiter müssen wohlwollend sein
Selbst Negatives müssen Sie demnach positiv ausdrücken. Gerade diese Regelung macht das Aufsetzen eines Zeugnisses mitunter so schwierig. Ist ein Mitarbeiter beispielsweise regelmäßig zu spät zur Arbeit erschienen, können Sie das nicht ins Zeugnis schreiben.Nicht so: Herr Schröder war fast nie pünktlich und kam regelmäßig zehn Minuten zu spät zur Arbeit.
Sondern so: Herr Schröder hat versucht, immer pünktlich zur Arbeit zu erscheinen.
Oder: Herr Schröder bemühte sich, immer pünktlich zu sein.
Auch der wenig geübte Zeugnisleser erkennt dann sofort, dass Herr Schröder ein notorischer Zuspätkommer ist.