Ist Streit mit den Kollegen ein Kündigungsgrund?

Ärger unter Kollegen gibt es vor allem dann, wenn ein Mitarbeiter zu schlecht, zu langsam oder zu wenig arbeitet. Wird dieser Ärger an Sie als Arbeitgeber oder Vorgesetzten herangetragen, sollten Sie vorsichtig reagieren. Prüfen Sie zunächst, inwieweit die Vorwürfe berechtigt sind.

Versuchen Sie dann durch Gespräche und/oder Weiterbildungsmaßnahmen, eine Leistungssteigerung beim betreffenden Mitarbeiter herbeizuführen.

Abmahnung oder Kündigung kann bei Streit mit Kollegen notwendig werden

Wenn das alles nicht fruchtet, können Sie Abmahnungen und eventuell eine darauf aufbauende verhaltensbedingte Kündigung oder Änderungskündigung des Mitarbeiters in Erwägung ziehen. Ist eine verhaltensbedingte Kündigung nicht zu rechtfertigen, sind Sie verpflichtet, sich schützend vor den ungeliebten Mitarbeiter zu stellen. Sie müssen also alles Zumutbare unternehmen, um Ihre übrigen Mitarbeiter von ihrer ablehnenden Haltung dem einen Mitarbeiter gegenüber abzubringen.

Druckkündigung als letzter Ausweg bei Streit mit Kollegen

Erst wenn diese Bemühungen erfolglos bleiben, dürfen Sie eine Druckkündigung aussprechen, weil beispielsweise

  • Ihre übrigen Mitarbeiter ernsthaft die Zusammenarbeit mit dem betroffenen Mitarbeiter verweigern,
  • sie mit Massenkündigung oder Streik drohen oder
  • Geschäftspartner mit dem Abbruch der Geschäftsbeziehungen zu Ihnen drohen.

Beweispflicht bei Kündigung wegen Streit mit Kollegen beachten

Beachten Sie aber, dass Sie in einem eventuellen Kündigungsschutzprozess die Beweislast dafür tragen, dass diese Drohungen ernsthaft vorgelegen haben. Gar nicht so selten kommt es vor, dass Mitarbeiter einen Kollegen beim Arbeitgeber oder Vorgesetzten massiv anschwärzen und auf seine Kündigung hinwirken, aber nicht offen zu diesen Äußerungen stehen wollen. Wenn Ihre Mitarbeiter dann geschlossen vor Gericht umfallen oder nicht erscheinen, hat Ihre Kündigung keinerlei Aussicht auf Erfolg. Im Ergebnis müssen Sie den ungeliebten Mitarbeiter weiter beschäftigen. Das Betriebsklima wird aber noch schlechter sein als zuvor.

Deshalb unser Tipp: Bevor Sie eine Druckkündigung aussprechen, lassen Sie sich die Unmutsäußerungen und Drohungen Ihrer Mitarbeiter schriftlich bestätigen. Wollen Ihre Mitarbeiter sich darauf nicht einlassen, weisen Sie sie darauf hin, daß Sie dann keine Handhabe haben, den ungeliebten Mitarbeiter zu entlassen.