
Arbeitszeiten: Diese gesetzlichen Arbeitszeiten- und Pausenregelungen sind einzuhalten
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„Wer rastet, der rostet“. Diesen Grundsatz sollten Sie nicht zu streng nehmen. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht für Ihre Mitarbeiter zwingende Pausen- und Ruhezeiten vor. Doch nicht jede Arbeitsunterbrechung ist zugleich eine gesetzliche Pause.
Auch hat der Gesetzgeber im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Sonn- und Feiertagsruhe verordnet. Das bedeutet, dass Sie Ihre Mitarbeiter an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigen dürfen. Doch auch hier gilt: Keine Regel ohne Ausnahme.
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