Frage: Einer der Azubis 2011 möchte vorher bei uns ein Praktikum absolvieren. Im Grunde spricht nichts dagegen. Aber: Wir sind nicht sicher, ob das Auswirkungen auf die Probezeit bei der Ausbildung hat. Werden die Praktikumszeiten angerechnet?
Viermonatige Probezeit für Ausbildungsvertrag vereinbart
Antwort: Die Antwort ergibt sich aus einem Fall, den das Arbeitsgericht Duisburg im vergangenen Jahr entschieden hat. Im zugrunde liegenden Fall war im Ausbildungsvertrag des Azubis eine 4-monatige Probezeit vereinbart worden. Der Arbeitgeber machte hiervon nach 3 1/2 Monaten Gebrauch und kündigte innerhalb dieser Probezeit das Ausbildungsverhältnis. Dagegen klagte der Auszubildende. Er meinte, die Probezeit sei bereits abgelaufen gewesen. Er habe 2 Monate vor Beginn seiner Ausbildung ein 5-wöchiges Praktikum im Betrieb absolviert. Dessen Dauer sei auf die Probezeit anzurechnen. Diese Auffassung teilten die Richter nicht. Die Probezeitkündigung des Azubis war wirksam. Die Zeiten des Praktikums vor der Ausbildung waren nicht anzurechnen. Ein Praktikum habe einen deutlich anderen Inhalt als eine Ausbildung (ArbG Duisburg, Urteil vom 19.02.2009,Az. 1 Ca 3082/08).
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Vereinbaren Sie eine viermonatige Probezeit
Tipp: Vereinbaren Sie immer eine 4-monatige Probezeit. Im Gegensatz zum Arbeitsverhältnis ist für das Ausbildungsverhältnis eine Probezeit zwingend vorgeschrieben. Als Arbeitgeber haben Sie lediglich die Wahl, wie lange diese dauern soll. Vorgeschrieben ist mindestens ein Monat, höchstens zulässig sind 4 Monate (§ 20 Berufsbildungsgesetz (BBiG). In der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.