So formulieren Sie eine Änderungvereinbarung über eine Sondervergütung
Mitarbeiter, die Sie einmal unter bestimmten Voraussetzungen für bestimmte Aufgaben und zu bestimmten Bedingungen eingestellt haben, können Sie in der Regel nicht ihr ganzes Berufsleben lang so weiterbeschäftigen.
Als Arbeitgeber müssen Sie Ihren Betrieb an die Erfordernisse des Marktes laufend anpassen.
Dazu ist es häufig notwendig, daß Sie Arbeitsplätze verändern oder anders besetzen. Mitarbeiter, die Sie einmal unter bestimmten Voraussetzungen für bestimmte Aufgaben und zu bestimmten Bedingungen eingestellt haben, können Sie in der Regel nicht ihr ganzes Berufsleben lang so weiterbeschäftigen.
Wie Sie zum Beispiel eine Vereinbarung bezüglich der Änderung von Sondervergütungen formulieren, können Sie dem folgendem Muster entnehmen.
Änderungsvereinbarung
Der zwischen den Parteien geschlossene Arbeitsvertrag vom 30.06. wird um folgende Regelung ergänzt:
Sondervergütung
1. Der Arbeitnehmer erhält ein Weihnachtsgeld in Höhe eines halben Brutto-Monatsgehalts, das mit dem Novembergehalt ausgezahlt wird.
2. Gratifikationen wie insbesondere das Weihnachtsgeld, Prämien und ähnliche Leistungen gleich welcher Art, die neben der regelmäßigen Vergütung gezahlt werden, werden freiwillig geleistet. Derartige Zahlungen begründen, auch wenn sie wiederholt und ohne ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit geleistet werden, keinen Rechtsanspruch für die Zukunft. Das gilt insbesondere für das Weihnachtsgeld.
3. Der Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht nur, wenn das Arbeitsverhältnis über den 31.12. hinaus ungekündigt fortbesteht.
4. Scheidet der Arbeitnehmer bis zum 31.03. des auf die Auszahlung des Weihnachtsgeldes folgenden Jahres auf Grund von Eigenkündigung aus dem Arbeitsverhältnis aus, ist er verpflichtet, das Weihnachtsgeld zurückzuzahlen.
5. Für jeden Fehltag des Arbeitnehmers, der auf einer zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankung oder der Teilnahme an Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation beruht, verkürzt sich sein Weihnachtsgeld um ein Viertel des Arbeitsentgelts, das der Arbeitnehmer pro Arbeitstag im Jahresdurchschnitt erzielt.
6. Der Anspruch auf Weihnachtsgeld entsteht nicht, wenn das Arbeitsverhältnis während des Jahres ruht. Ruht das Arbeitsverhältnis nur für einen Teil des Jahres, wird das Weihnachtsgeld um 1/12 pro Monat des Ruhens gekürzt. Das gilt auch für angefangene Monate.
7. Der Rückzahlungsanspruch nach Ziffer 5 dieser Vereinbarung ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis auf Grund eigener außerordentlicher Kündigung wirksam beendet hat.
8. Der Arbeitgeber ist berechtigt, mit seinem Rückzahlungsanspruch nach Ziffer 5 dieser Vereinbarung gegenüber nach Vertragsbeendigung fällig werdenden Ansprüchen des Arbeitnehmers aufzurechnen. Das gilt auch für etwaige rückständige Zahlungen, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zu leisten hat. Der Arbeitgeber ist in diesen Fällen verpflichtet, die Pfändungsvorschriften (Pfändungsfreigrenzen) zu beachten.
Musterstadt, den
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(Arbeitgeber)
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(Arbeitnehmer)