Die Frage: Einer unserer Arbeitnehmer kommt ständig zu spät. Nun soll ich den Entwurf einer Abmahnung formulieren, die unser Betriebsleiter dem Kollegen dann aushändigen wird. Worauf muss ich eigentlich genau achten? Natürlich weiß ich grundsätzlich, wie ich eine Abmahnung zu schreiben habe. Die Probleme liegen allerdings im Detail. Soll ich beispielsweise für jedes Zuspätkommen eine eigene Abmahnung erteilen?
Wie Sie eine gerichtssichere Abmahnung verfassen können
Die Antwort: Eine Abmahnung zu verfassen, die auch vor Gericht Bestand hat, ist sicherlich nicht ganz einfach. Mit einer Abmahnung machen Sie Ihren Mitarbeitern deutlich, dass
- Sie eine Pflichtverletzung beanstanden und
- das Arbeitsverhältnis im Wiederholungsfall von Ihnen gekündigt wird.
Letztendlich sollen Ihre Kolleginnen und Kollegen also durch die Abmahnung zu einem vertragsgerechten Verhalten veranlasst werden. Deshalb kommen der Abmahnung eine Hinweis- und eine Warnfunktion zu.
Beschreiben Sie das Fehlverhalten in der Abmahnung klar und deutlich
Zunächst beschreiben Sie das Fehlverhalten in der Abmahnung deutlich und ausreichend konkret. Für jeden einzelnen Pflichtverstoß formulieren Sie eine eigene Abmahnung. Andernfalls könnte folgendes passieren: Ist einer Ihrer Abmahnungsgründe nicht gerechtfertigt, wird die gesamte Abmahnung unwirksam. Nachdem Sie die Pflichtwidrigkeit geschildert haben, teilen Sie dem Arbeitnehmer mit, welches Verhalten Sie konkret erwarten. Abschließend haben Sie unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, dass der Bestand des Arbeitsverhältnisses im Wiederholungsfall gefährdet ist. Sie drohen also eine Kündigung für den Wiederholungsfall an. Nur durch diese Androhung der Kündigung wird Ihr Schreiben zu einer echten Abmahnung. Sonst würde es sich allenfalls um eine Ermahnung oder Verwarnung handeln. Mit einer Abmahnung bereiten Sie letztendlich eine verhaltensbedingte Kündigung vor. Deshalb muss die Abmahnung auch formell ordnungsgemäß und wirksam sein.
Abmahnung ist oft das letzte Mittel vor einer Kündigung
Bevor Sie eine Kündigung aussprechen, haben Sie alle anderen Mitteln auszuschöpfen. Eine Abmahnung ist häufig das letzte Mittel vor einer Kündigung. Andersherum ist eine Abmahnung allerdings dann nicht erforderlich, wenn
- von dem Arbeitnehmer auch in Zukunft kein vertragstreues Verhalten erwartet werden kann oder
- wenn aufgrund der besonderen Umstände, insbesondere also wegen der Schwere des Fehlverhaltens, eine Abmahnung nicht erforderlich ist.
Fazit: Eine Abmahnung ist die Vorbereitung einer Kündigung. Deswegen sollte sie sorgfältig erstellt werden. Außerdem sollten Sie auf einen beweissicheren Zugang der Abmahnung achten.