Wann Sie eine Abmahnung aussprechen sollten
Die Antwort: Natürlich gehen die Praxis und die Theorie häufig verschiedene Wege. Grundsätzlich benötigt ein Arbeitgeber eine Abmahnung nur dann, wenn er eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen will. Mit der Abmahnung machen Sie Ihrem Arbeitnehmer klar,
- was er falsch gemacht hat,
- welches das richtige Verhalten gewesen wäre und
- was ihm im Falle einer Wiederholung droht, nämlich im Regelfall die Kündigung.
Das schreckt schon ab und glauben Sie mir: So mancher Arbeitnehmer hat sein Verhalten aufgrund einer solchen Abmahnung geändert.
Vor einer Kündigung müssen Sie oft eine Abmahnung aussprechen
Manchmal benötigen Sie Abmahnungen, bevor Sie eine Kündigung aussprechen dürfen. Vor allem in Fällen, die durchaus öffentlichkeitsrelevant werden können und einen Schaden für das gesamte Unternehmen bedeuten könnten. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang nur auf ein Urteil des LAG Hamm hinweisen (Urteil vom 20.04.2011, Az.: 4 Sa 2230/10): Ein Mitarbeiter in einem Call Center verabschiedete jeden Anrufer mit den Worten: „Jesus hat Sie lieb, vielen Dank für Ihren Einkauf bei … und einen schönen Tag“.
Wann eine Abmahnung wichtig ist - und wann nicht
Ein schönes Beispiel, an dem man genau sieht, wann eine Abmahnung wichtig ist und wann nicht. Der Arbeitgeber hatte hier eine ausdrückliche Anweisung erteilt, dass er ein solches Verhalten nicht wünscht. Trotzdem machte der Arbeitnehmer weiter und so folgte die außerordentliche fristlose Kündigung. Der Einwand des Arbeitnehmers, eine Abmahnung wäre erforderlich gewesen, fand hier keine Berücksichtigung: Die außerordentliche Kündigung war gerechtfertigt. Der Arbeitnehmer konnte nicht darlegen, dass er in so große innere Nöte gekommen wäre, wenn er seine Grußformel weggelassen hätte.
Mein Tipp: In solchen Fällen kann ich allerdings nur raten, vorher abzumahnen. Dann sind Sie immer auf der sicheren Seite!