Wenn ein Mitarbeiter immer wieder aus anderen Gründen krank ist, ist das für Sie als Arbeitgeber besonders ärgerlich, weil Sie sich nicht auf den Mitarbeiter verlassen können und weil horrende Entgeltfortzahlungskosten damit verbunden sind. Unbegrenzt müssen Sie das aber nicht hinnehmen:
- Zeigt sich über Jahre (meist werden mindestens 3 Jahre gefordert), dass ein Mitarbeiter besonders krankheitsanfällig ist und Entgeltfortzahlungskosten von mehr als 6 Wochen pro Jahr verursacht, ist zumindest bei einem relativ jungen Mitarbeiter (im Urteilsfall: 30 Jahre) die Prognose berechtigt, dass es auch in Zukunft zu häufigen Kurzerkrankungen kommen wird.
- Der Mitarbeiter kann diese Prognose widerlegen. Dazu genügt es aber nicht, dass die früheren Erkrankungen sämtlich ausgeheilt sind. Der Mitarbeiter muss vielmehr begründen, warum die Ärzte für die Zukunft von einer geringeren Krankheitsanfälligkeit ausgehen. Gelingt ihm das nicht, kommt eine personenbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen in Betracht (LAG Schleswig-Holstein, 3.11.2005, 320/05).