Die Antwort: Eine wirklich schwierige Frage, da es hierbei stets auf den Einzelfall ankommt. Es beginnt schon an der Stelle schwierig zu werden, an der nicht klar ist, ob es sich um ein falsches Verhalten ihres Außendienstlers handelt oder ob er schlicht und ergreifend krank ist. Bei einer Sucht kann er sein Verhalten nicht ohne weiteres ändern. Nachdenklich macht mich in diesem Zusammenhang, dass er im Außendienst unterwegs ist und damit auch ein Fahrzeug führen muss. Er stellt nicht nur für sich und seine Passagiere eine Gefahr dar, sondern auch für Dritte.
Mich erinnert dies an einen aktuell vom Arbeitsgericht Berlin entschiedenen Fall. Dort war ein Busfahrer aufgefallen. Er hatte „rote Ampeln“ überfahren, einen Radfahrer bedrängt und seine Fahrgäste beschimpft. Die Polizei hielt den Busfahrer an, machte einen Drogenschnelltest und stellte fest, dass ein Kokain-Konsum vorlag. Der Arbeitgeber hat eine fristlose Verdachtskündigung ausgesprochen. Die dagegen eingereichte Klage des Busfahrers war ohne Erfolg (Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 21.11.2012, Az.: 31 Ca 13626/12).
Das Problem bei Ihrem Fall liegt zunächst in der Sachverhaltsfeststellung. Sie wissen nicht genau, ob Ihr Außendienstler tatsächlich Drogen konsumiert. Also sollten Sie dieses Thema offensiv ansprechen und in einem Personalgespräch ihm diese Frage stellen. Verneint er die Frage und haben Sie auch weiter keine objektiven Anhaltspunkte, werden Sie wohl oder übel nicht ohne weiteres einschreiten können. Eine andere Möglichkeit: Bitten Sie Kollegen, genau auf den Mitarbeiter zu achten. Sie sollten den Sachverhalt auf jeden Fall versuchen aufzuklären, damit Ihnen nicht die Hände gebunden sind.