Kündigung: Wichtiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Hintergrund: In Paragraf 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs findet sich in Absatz 2 ein Satz, der gegen Europarecht verstößt. Er lautet:
„Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.“
Kündigung: Richter sahen verbotene Alters-Diskriminierung
Die EU-Richter sehen in der deutschen Regelung eine verbotene Diskriminierung aus Gründen des Alters. Deshalb haben sie die deutschen Arbeitsgerichte angewiesen, die fragliche Regelung schon in laufenden Prozessen „erforderlichenfalls unangewendet“ zu lassen (EuGH, Urteil vom 19.01.2010, Az. C – 555/07). Nach dem Urteil des EuGH darf diese Berechnung nicht mehr angewendet werden! Ab sofort müssen Sie Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr eines Mitarbeiters berücksichtigen. Die aktuellen Kündigungsfristen finden Sie hier in der Übersicht:
Beschäftigungsdauer | Kündigungsfrist | Kündigungstermin |
weniger als 2 Jahre | 4 Wochen | zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats |
ab 2 Jahren | 1 Monat | zum Ende eines Kalendermonats |
ab 5 Jahren | 2 Monate | zum Ende eines Kalendermonats |
ab 8 Jahren | 3 Monate | zum Ende eines Kalendermonats |
ab 10 Jahren | 4 Monate | zum Ende eines Kalendermonats |
ab 12 Jahren | 5 Monate | zum Ende eines Kalendermonats |