In gut 4 Wochen nun sollte der Neue anfangen. Anfang des Monats hat er überraschend gekündigt, und zwar genau zum vereinbarten Dienstantritt. Was wir uns nun fragen: Geht das überhaupt? Muss er mit seiner Kündigung nicht zunächst warten, bis das Arbeitsverhältnis überhaupt erst einmal begonnen hat?
Kündigung ist bereits vor Dienstantritt möglich
Antwort: Eine Kündigung ist grundsätzlich schon vor Dienstantritt möglich. Finden sich im Arbeitsvertrag keine anderen Regelungen bzw. Anhaltspunkte, dann beginnt die Kündigungsfrist mit dem Zugang des Kündigungsschreibens zu laufen. Ergibt sich aber aus dem Arbeitsvertrag, dass Sie das Arbeitsverhältnis in jedem Fall für die Dauer der Kündigungsfrist durchführen wollten, dann beginnt die Frist erst mit dem vereinbarten Dienstantritt.
Wie Sie sich gegen eine vorzeitige Kündigung absichern können
Tipp: Sichern Sie sich immer vorher ab. Das geht etwa mit folgenden Formulierungen:
§ … – Beginn des Arbeitsverhältnisses
1. Das Arbeitsverhältnis beginnt am …
2. Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ist eine Kündigung ausgeschlossen.
§ … – Vertragsstrafe
1. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, an den Arbeitgeber für den Fall der schuldhaften Nichtaufnahme oder der verspäteten Aufnahme der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeit eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % eines Bruttomonatsverdienstes zu zahlen.
2. Das Gleiche gilt für die vertragswidrige Beendigung der Tätigkeit.