Gehaltserhöhung bei befristetem Arbeitsvertrag – geht das?

Die Frage: Ich habe gelesen, dass wir bei der Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags keine Gehaltserhöhung vornehmen dürfen, weil sonst ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. Gilt das auch, wenn eine allgemeine Gehaltserhöhung für alle Mitarbeiter ansteht?

Die Frage: Ich habe gelesen, dass wir bei der Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags keine Gehaltserhöhung vornehmen dürfen, weil sonst ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. Gilt das auch, wenn eine allgemeine Gehaltserhöhung für alle Mitarbeiter ansteht?

Gehaltserhöhung auch für Mitarbeiter im befristeten Arbeitsvertrag

Die Antwort: Nein, eine allgemeine Gehaltserhöhung für alle Mitarbeiter steht auch Mitarbeitern im befristeten Arbeitsverhältnis zu. Denn befristet beschäftigte Mitarbeiter dürfen nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare unbefristet beschäftigte Mitarbeiter (§ 4 Abs. 2 Satz 1 TzBfG).

Welche Änderungen Sie im befristeten Arbeitsvertrag vornehmen dürfen

Konkret heißt das: Bei der Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags dürfen Sie solche Änderungen vornehmen, die auch im unbefristeten Arbeitsverhältnis erfolgt wären (BAG, 23.8.2006, 7 AZR 12/06). Das betrifft beispielsweise gerade anstehende allgemeine oder Tariflohnerhöhungen. Die Befristung wird dadurch nicht gefährdet. Jede andere Änderung bedeutet jedoch den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags, der dann nicht mehr sachgrundlos befristet werden kann.