Doch § 616 BGB sagt nicht konkret, wie lange Sie Ihrem Mitarbeiter im Einzelfall bezahlten Sonderurlaub gewähren müssen. Ausschlaggebend ist die für den Verhinderungsgrund objektiv notwendige Zeit. Bei familiären Ereignissen oder einem Umzug dürften das 1 bis 2 Tage sein, bei der Pflege eines kranken Kindes bis zu 5 Tage je Krankheitsfall.
Verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit; ohne ihr Verschulden; aus persönlichen Gründen - Wann diese 3 Kriterien erfüllt sind und wann nicht, haben wir in der folgenden Liste zusammengestellt:
Sonderurlaub Ja oder Nein?
ja | nein | |
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Arztbesuch | ||
Ein Termin außerhalb der Arbeitszeit ist nicht möglich z. B. bei Fachärzten. | x | |
Der Arztbesuch muss aus medizinischen Gründen während der Arbeitszeit stattfinden. | x | |
Behördengänge | ||
Wenn die Behörde unbedingt während der Arbeitszeit aufzusuchen ist, wenn das Erscheinen nicht aufschiebbar ist oder der Termin von der Behörde vorgegeben wurde, z. B. Gerichtstermin, Testamentseröffnung. | x | |
Beerdigung | ||
Ein naher Angehöriger ist gestorben, z.B. Ehepartner oder Kind | x | |
Tod eines Elternteils | x | |
Ehrenamt | ||
als ehrenamtlicher Richter bei den Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichten | x | |
als Schöffe bei Strafgerichten | x | |
als Wahlhelfer bei öffentlichen Wahlen | x | |
als amtlich bestellter Vormund | x | |
Hochzeit | ||
Eigene Hochzeit oder Silberhochzeit | x | |
silberne oder goldene Hochzeit der Eltern | x | |
Hochzeit der Kinder | x | |
Geburt | ||
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch. Sie sollten jedoch, angelehnt an die Tarifverträge, 1 Tag Sonderurlaub gewähren. | x | |
Gerichtstermin | ||
Es handelt sich um einen Termin in eigener Sache. | x | |
Ihr Mitarbeiter wird im öffentlichen Interesse, z. B. als Zeuge, vor Gericht geladen. | x | |
Umzug | ||
Der Umzug ist während der Arbeitszeit objektiv notwendig. Z. B. Ihr Mitarbeiter wird in eine andere Stadt versetzt. | x | |
Unfall | ||
Bei einem unverschuldeten Unfall auf dem Weg zur Arbeit | x | |
Bei einem selbst verschuldeten Unfall. | x | |
Katastrophenschutz | ||
Ist Ihr Mitarbeiter ehrenamtlich im Katastrophenschutz tätig, müssen Sie ihn im Katastrophenfall freistellen. | x | |
Auch Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr müssen Sie für die Einsätze bezahlt freistellen. | x | |
Erkrankung eines Kindes | ||
Das Kind Ihres Mitarbeiters ist nicht älter als 12 Jahre und kann von keiner anderen Person im Haushalt beaufsichtigt werden. | x | |
Pflege eines nahen Angehörigen | ||
Ein nahes Familienmitglied erkrankt plötzlich. Es liegt eine ärztliche Bescheinigung vor und keine andere Person kann die Betreuung übernehmen | x | |
Ihr Mitarbeiter muss seine pflegebedürftige Mutter für mehrere Monate zu Hause pflegen. | x | |
Untersuchungshaft | ||
bei unschuldiger Untersuchungshaft | x | |
bei vorsätzlich begangener Straftat | x | |
Sonstiges | ||
Führerscheinprüfung | x |
Wie viele Tage frei?
Eigene Hochzeit: 1 Tag
Geburt: 1 Tag
Tod des Ehepartners oder Kindes: mind. 2 Tage
Tod eines Elternteils: 1 Tag
Umzug aus betrieblichem Grund: 1 Tag
Krankes Kind unter 12 Jahre: 10 Tage pro Kind, höchstens 25 Tage
Krankes Kind unter 12 Jahre, Mitarbeiter alleinerziehend: 20 Tage pro Kind, höchstens 50 Tage
Akute Pflegesituation eines nahen Angehörigen zu Hause: 10 Tage
Länger andauernde Pflegesituation eines nahen Angehörigen zu Hause: 6 Monate