Minijob: Kosten und Vorteile für Arbeitgeber + Beispiel | Stand 2024

Minijob: Kosten und Vorteile für Arbeitgeber + Beispiel | Stand 2024

(Stand 2024) Dieser Artikel geht darauf ein, was ein Minijob per Definition ist, welche Arten von Minijobs es gibt und wie hoch die aktuelle Verdienstgrenze bei Minijobs ist. Außerdem erklärt die Abhandlung, welche konkreten Abgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Minijobs einbezogen werden müssen, definiert, zu welchem Zeitpunkt Arbeitgeber Abgaben zur Rentenversicherung oder Sozialversicherung abführen müssen und zeigt anhand einer Beispielrechnung aus der Praxis, was ein Minijob für Arbeitgeber kostet.
Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Minijob?

Als Minijob wird in Deutschland eine Form der Beschäftigung bezeichnet, die es Arbeitnehmern ermöglicht, eine flexible und geringfügig entlohnte Beschäftigung auszuüben.

Minijobber dürfen pro Monat nicht mehr als 538 Euro verdienen und müssen im Mindestfall den aktuellen Mindestlohn von 12,41 Euro verdienen.

Wann und wie häufig ein Minijobber arbeitet, ist nicht festgelegt. Das Ausüben mehrerer Minijobs ist ebenfalls unter Voraussetzungen möglich. 

Der Hauptzweck des Minijobs besteht darin, Arbeitnehmern, die bereits Vollzeit beschäftigt sind oder eine Teilzeitbeschäftigung suchen, ein zusätzliches Einkommen zu verschaffen. Familien mit Kindern und vor allem Mütter schätzen die Möglichkeit, mit einem Minijob zusätzliche Einnahmen zu generieren.

In einigen Fällen kann der Minijob auch als Übergang zu einer Vollzeitbeschäftigung genutzt werden.

Was sind die Vorteile eines Minijobs für Arbeitgeber?

In Zeiten eines ausgeprägten Fachkräftemangels werden professionelle Arbeitskräfte händeringend gesucht. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind darauf angewiesen, bei Auftragsspitzen und einer variierenden Auftragslage flexible Minijobber rekrutieren zu können. Zu den wichtigsten Vorteilen von Minijobs für Arbeitgeber gehören:

  • Hohe Flexibilität und Schnelligkeit,
  • Rekrutierung von Mitarbeitern, die für sozialversicherungspflichtige Jobs nicht zur Verfügung stehen, beispielsweise Studenten, Mütter oder Rentner,
  • Geringer bürokratischer Aufwand durch Pauschalbeiträge und schnelle An- und Abmeldung,
  • Pauschale Lohnsteuer für Minijobber,
  • Rechtssicherheit durch Anmeldung bei der Minijob-Zentrale,
  • Flexible Freisetzung oder Onboarding mit kurzen Kündigungsfristen,
  • Möglichkeit, erfahrene Mitarbeiter ohne Einarbeitungszeit nach dem Renteneintrittsalter zu beschäftigen.

Welche Arten von Minijobs gibt es? 

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Minijobs: 

1. Minijob mit Verdienstgrenze

Bei einem typischen Minijob mit Verdienstgrenze ist der Mitarbeiter abhängig beschäftigt. Er kann bis zu 538 Euro pro Monat mit einem Minijob verdienen und langfristig angestellt werden. 

2. Minijob als kurzfristige Beschäftigung

Im Gegensatz ist der Minijob als kurzfristige Beschäftigung in Bezug auf die Länge der Arbeitstätigkeit limitiert. Eine kurzfristige Beschäftigung darf nicht länger als 3 Monate oder im Höchstfall 70 Arbeitstage in einem Kalenderjahr dauern.

Der Verdienst ist nicht gedeckelt und kann im Gegensatz zum Minijob mit Verdienstgrenze über 538 Euro pro Monat liegen. Typischerweise werden kurzfristige Beschäftigungen in der Landwirtschaft, im produzierenden Gewerbe oder für Aushilfen angeboten, die einen erkrankten Mitarbeiter für einige Wochen ersetzen. 

Was ist die aktuelle Verdienstgrenze beim Minijob? 

Die Verdienstgrenze beim Minijob liegt aktuell, im Jahr 2024, bei 538 Euro je Monat. Die Erhöhung erfolgte zeitgleich zum 01.01.2024 mit der Erhöhung des Mindestlohns von 12 auf 12,41 Euro.

Bis 30.09.2022 lag die Verdienstgrenze für einen Minijob in Deutschland noch bei 450 Euro. Im Zuge der Anhebung des Mindestlohns von 10,45 Euro auf 12 Euro wurde die Verdienstgrenze zum 01.10.2022 ebenfalls auf 520 Euro angehoben. Die neuste Steigerung erfolgte zum 1. Januar 2024 auf 538 Euro monatlich zu einem Mindestlohn von 12,41 Euro die Stunde.

Welche Abgaben trägt der Arbeitgeber beim 538-Euro-Minijob?

Arbeitgeber, die Minijobber bis zur Verdienstgrenze von 538 Euro einstellen, müssen mit den folgenden Abgaben rechnen: 

AbgabeartHöhe der Abgaben
Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung13 %
Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung15 %
Umlage U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) 1,1 %
Umlage U2 (gesetzlicher Mutterschutz) 0,24 %
Beitrag zur gesetzlichen UnfallversicherungIndividueller Beitrag je nach Branche
Insolvenzgeldumlage0,06 %
Pauschalbeitrag für Steuern2 %

Stand: 01.01.2024

Bei einem Minijob bis zur Verdienstgrenze von 538 Euro fallen keine Pauschalbeiträge für die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung an. 

Für Minijobs in Privathaushalten fallen abweichend die folgenden niedrigeren Abgaben an: 

AbgabeartHöhe der Abgaben
Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung5 %
Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung5 %
Umlage U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) 1,1 %
Umlage U2 (gesetzlicher Mutterschutz) 0,24 %
Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung1,6 %
Insolvenzgeldumlage0,09 %
Pauschalbeitrag für Steuern2 %

Stand: 01.01.2024

Arbeitnehmer, die in einem Privathaushalt beschäftigt sind, zahlen bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung einen Pauschalbeitrag von 13,6 Prozent.

Welche Abgaben trägt der Arbeitnehmer bei Minijobs mit Verdienstgrenze?

Arbeitnehmer zahlen bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung einen Pauschalbeitrag von 3,6 Prozent.

Sind Mitarbeiter in einem Privathaushalt beschäftigt, zahlen sie abweichend bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung einen Pauschalbeitrag von 13,6 Prozent. Weitere Abgaben oder Kosten fallen bei einer geringfügigen Beschäftigung nicht an. 

Wichtig: Statt des Pauschalbeitrags für Steuern kann der Arbeitgeber alternativ entscheiden, ob er den individuellen Steuersatz des Arbeitnehmers nach Lohnsteuerklasse zahlt. Ebenfalls möglich ist das Abführen einer pauschalen Lohnsteuer von 20 Prozent zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag bei Minijobbern, die mehrere Minijobs ausüben und die Verdienstgrenze überschreiten. In diesem Fall muss der Minijob nicht bei der Minijob-Zentrale, sondern bei der gesetzlichen Krankenkasse angemeldet werden.

Welche Abgaben trägt der Arbeitgeber beim kurzfristigen Minijob?

Bei temporär Beschäftigten Minijobbern, die einen einmaligen und kurzfristigen Minijob im Kalenderjahr ausüben, fallen die folgenden Abgaben an: 

AbgabeartHöhe der Abgaben
Umlage U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) 1,1 %
Umlage U2 (gesetzlicher Mutterschutz) 0,24 %
Beitrag zur gesetzlichen UnfallversicherungIndividueller Beitrag je Branche
Insolvenzgeldumlage0,06 %
Pauschalbeitrag für Steuernindividuell

Stand: 01.01.2024

Bei einem kurzfristigen Minijob fallen Steuern entweder auf Grundlage der individuellen Steuerklasse des Minijobbers an. Ist der Minijobber gelegentlich, höchstens an 18 zusammenhängenden Tage tätig und beträgt der maximale Tagesverdienst durchschnittlich 120 Euro und der durchschnittliche Stundenlohn nicht mehr als 15 Euro, können Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent ansetzen. 

Welche Abgaben trägt der Arbeitnehmer beim kurzfristigen Minijob?

Bei einer kurzfristigen Anstellung im Minijob fallen für den Mitarbeiter keine weiteren Steuern oder Abgaben an. Die Zahlung des Beitragsanteils des Minijobbers bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung entfällt ebenfalls. 

Wie und wann muss der Arbeitgeber die Abgaben bei Minijobs abführen?

Arbeitgeber sind verpflichtet, der Minijob-Zentrale mit einem schriftlichen Beitragsnachweis die Höhe aller angefallenen Beiträge bis zum fünftletzten Bankarbeitstag des Monats zu melden. Dazu gehören neben dem eigentlichen Arbeitsentgelt die Abgaben für die Renten- und Krankenversicherung, die Lohnsteuer, die Kosten für die Umlage 1 und 2 sowie der Beitrag für die gesetzliche Unfallversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung. Die Zahlung der Beiträge kann per Überweisung oder Lastschrift erfolgen. 

Die Zahlung aller Aufwendungen für den Minijobber muss bis spätestens zu Beginn des drittletzten Bankarbeitstags des Monats erfolgen. Die gesetzliche Grundlage für diese Regelung finden Unternehmen im § 23 des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB IV). Es gilt der Tag der Wertstellung.

Für verspätete überwiesene Steuern und Beiträge fällt ein Säumniszuschlag in Höhe von 1 Prozent, gerundet auf 50 Euro an. 

Wichtig: Um die Höhe der Beiträge im Minijob zu ermitteln, bietet der Gesetzgeber zwei Varianten an. Bei der ersten Option wird die voraussichtliche Beitragshöhe am Abgabetermin errechnet. Diese sollte der endgültigen Beitragsschuld so nahe wie möglich kommen. Sollte sich ein Minderbetrag ergeben oder sollten die Beiträge überzahlt sein, kann dies mit der Folgeabrechnung ausgeglichen werden.

Bei der sogenannten Vereinfachungsregel, die die zweite Variante darstellt, werden die anfallenden Beiträge des Vormonats überwiesen. Die Vereinfachungsregel ist für Unternehmen hilfreich, deren Minijobber jeden Monat unterschiedliche Arbeitsentgelte erhalten. Arbeitgeber müssen bei der Minijob-Zentrale angeben, dass sie die Vereinfachungsregel anwenden möchten. Sie gilt in der Folge für alle Einzugsstellen. 

Wie können Arbeitgeber bei den Abgaben für Minijobber sparen? 

Eine Möglichkeit, um Beiträge bei den Abgaben von Minijobbern zu sparen, ist das Einstellen von privat versicherten Mitarbeitern. In diesem Fall sparen Arbeitgeber den Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 13 Prozent. Bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 538 Euro sparen Unternehmen monatlich 69,94 Euro an Abgaben. Im Jahr können auf diese Weise 839,28 Euro eingespart werden. 

Wichtig: Unternehmer, die Minijobber im Privathaushalt beschäftigen, haben eine zusätzliche Steuerspar-Option. Sie können die Kosten des Haushalts-Minijobs zu 20 Prozent von der Einkommensteuer abziehen. Für einen Mitarbeiter im Privathaushalt mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von 538 Euro können pro Jahr 1.291,2 Euro von der Steuer abgesetzt werden.

Beispielrechnung: Wie viel kostet ein Minijob wirklich?

Minijobber sind in Bezug auf die Steuern und Abgaben in Relation teurer als Mitarbeiter, die in regulären sozialversicherungspflichtigen Jobs im Unternehmen arbeiten. Das liegt vor allem daran, dass Arbeitgeber bei Minijobs einen Großteil der Sozialversicherung bezahlen. Im folgenden Beispiel können die Kosten im Detail spezifiziert werden: 

Der Minijobber Markus Müller arbeitet zum Mindestlohn von 13,45 Euro jeden Monat für 40 Stunden in einem Autohaus. Er erhält pro Monat ein gleichbleibendes Arbeitsentgelt von 538 Euro. Für den Arbeitgeber fallen für Herrn Müller die folgenden Aufwendungen an: 

AbgabeartAbgaben vom Lohn 538 Euro in ProzentHöhe der Abgaben Euro
Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung13 %69,94 Euro
Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung15 %80,70 Euro
Umlage U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) 1,1 %5,92 Euro
Umlage U2 (gesetzlicher Mutterschutz) 0,24 %1,29 Euro
Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung DGUV1,6 % (Angenommener Wert)8,61 Euro
Insolvenzgeldumlage0,06 %0,32 Euro
Pauschalbeitrag für Steuern2 %10,76 Euro
Gesamtabgaben Arbeitgeber 33 %177,54 Euro
Gesamtkosten Arbeitgeber715,54 Euro

Die Gesamtkosten für den Einsatz von Herrn Müller betragen für das Unternehmen 715,54 Euro. Bei einer Arbeitszeit von 40 Stunden beträgt der Stundenlohn inklusive aller Abgaben 17,89 Euro.