Für Sie als Arbeitgeber bedeutet dies konkret:
- In den Jahren 2006 und 2007 dürfen insgesamt nur noch 80 % der bisherigen Saisonarbeitsplätze und damit 260.000 Stellen ohne weitere Prüfung mit ausländischen Saisonaushilfen besetzt werden.
- Zulassungen für ausländische Arbeitskräfte über diese 80 % hinaus sind grundsätzlich nur möglich, wenn Sie als Arbeitgeber für die angebotene Stelle keine inländische Aushilfskraft finden.
- Werden bei Überschreitung der 80-%-Grenze weitere ausländische Kräfte zugelassen, dürfen im einzelnen Betrieb – das heißt auch in Ihrem Unternehmen – nicht mehr als 90 % der zugelassenen Arbeitnehmer aus dem Jahr 2005 arbeiten.
- Die 80-%-Grenze gilt nicht für Kleinbetriebe. Diese dürfen wie bisher maximal 4 Aushilfen aus Ost- und Mitteleuropa beschäftigen.
Die Eckpunkte wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit dem Deutschen Bauernverband, dem Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände, dem Zentralverband Gartenbau, der IG Bau und der Bundesagentur für Arbeit beraten und beschlossen.