Tarifverträge sehen häufig eine Abfindung für den Fall vor, dass der Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers wegfällt. Befindet sich ein Mitarbeiter in der Freistellungsphase seiner Altersteilzeit, kann sein Arbeitsplatz nicht mehr wegfallen.
Der Mitarbeiter hat dann keinen Anspruch auf die Abfindung. So urteilte jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg (10.1.2006, AZ: 7 Sa 226/05).
Voraussetzung ist ein Nachteil für den Mitarbeiter
Geklagt hatte ein Mitarbeiter, der mit seinem Arbeitgeber Altersteilzeit im Blockmodell vereinbart hatte: An eine Arbeitsphase in Vollzeit (vom 1.2.2003 bis 31.12.2004) schließt sich eine Freistellungsphase an, in der der Mitarbeiter gar nicht mehr arbeitet (vom 1.1.2005 bis 30.11.2006).
Im einschlägigen Tarifvertrag ist geregelt, dass Mitarbeiter, deren Arbeitsplatz wegfällt, eine Abfindung erhalten sollen. Noch während der Arbeitsphase wurde die Dienststelle des Mitarbeiters aufgelöst und er in einer neuen eingesetzt. Seine Arbeitsbedingungen änderten sich dadurch nicht. Wegfallen sollte sein Arbeitsplatz allenfalls erst nach Abschluss seiner Arbeitsphase. Er klagte auf die Abfindung, da sein Arbeitsplatz seiner Meinung nach weggefallen sei, unterlag aber vor dem LAG.
Nach Ansicht des Gerichts war der Arbeitsplatz durch Auflösung der Dienststelle nicht weggefallen, da sich die Arbeitsbedingungen des Mitarbeiters nicht geändert hatten. Wird der Arbeitsplatz aber erst in der Freistellungsphase gestrichen, so das Gericht, kann von einem Wegfallen nicht mehr die Rede sein, da dem Mitarbeiter dadurch keine Nachteile entstehen.
Achten Sie auf Tarifverträge
Werfen Sie einen Blick in den einschlägigen Tarifvertrag. Ist hier eine Abfindung für den Fall des Arbeitsplatzwegfalls geregelt, müssen Sie diese nach obigem Urteil einem Mitarbeiter in Blockfreistellung nicht mehr auszahlen, wenn der Arbeitsplatz gestrichen wird.
Das Gericht hat allerdings den Tarifvertrag entsprechend ausgelegt. Es ist also durchaus möglich (allerdings unwahrscheinlich), dass ein Tarifvertrag eine Abfindung auch für bereits freigestellte Mitarbeiter vorsieht.