Dann bleiben Ihre Beiträge bis zu jährlich 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei (2012: 5600 € West, 4800 € Ost). Der Steuerfreibetrag erhöht sich für ab 1.1.2005 eingeräumte Versorgungszusagen um weitere 1.800 jährlich.
Voraussetzungen:
- Das bei Ihnen bestehende Dienstverhältnis muss das 1. Dienstverhältnis Ihrer Teilzeitkraft sein. Das lassen Sie sich bei einer geringfügigen Beschäftigung schriftlich versichern.
- Die Versorgungszusage muss eine lebenslange monatliche Rente oder einen Auszahlungsplan mit Restverrentung vorsehen. Versorgungszusagen mit Einmalkapitalauszahlung und zeitlich befristeten Leistungen sind nicht begünstigt.
Vorsicht: Bei der Sozialversicherung bleiben die steuerfreien Beiträge an Direktversicherungen und Pensionskassen nur bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragsfrei. Bei höheren Zuwendungen gefährden Sie die Lohngrenze von 400 €! Die Folge: Durch eine solche Entgelterhöhung würden sie womöglich zu sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern.
Steuerfreie Extras kommen Sie günstiger als eine Gehaltserhöhung
Und es gibt noch einige Extras mehr, mit denen Sie Ihre auch Ihre Teilzeitkräfte und Minijobber beglücken können. Vorteil für Ihren Mitarbeiter: Die Extras sind für ihn lohnsteuer- und sozialabgabenfrei. Und auch Ihr Unternehmen zahlt für das Extra keine Arbeitgeberanteile an die Sozialversicherungsträger.
Das Extra kostet Sie unter dem Strich weniger Geld, ist aber – richtig ausgewählt – genauso nützlich und motivierend für Ihren Mitarbeiter, wie eine Lohnerhöhung. Sprechen Sie mit ihm.
Achtung: Dafür reicht es aber nicht, einfach Bruttoentgelt in steuerfreie Extras umzuwandeln. Sie müssen sie schon zusätzlich zum Gehalt gewähren, also: extra.
Überblick: Die interessantesten Extras
In der folgenden Tabelle sehen Sie auf einen Blick, wann ein Entgeltextra steuerfrei und wann zusätzlich beitragsfrei ist. Außerdem können Sie ablesen, wann die Zugabe zum regelmäßigen Arbeitsentgelt zählt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit das Extra auch tatsächlich steuer- bzw. beitragsfrei bleibt.
Zuwendung | Lohnsteuerpflicht | Sozialversicherungspflicht | Regelmäßiges Arbeitsentgelt | Voraussetzung |
Arbeitskleidung | nein | nein | nein | Es muss sich um typische Berufskleidung handeln, wie z. B. Uniform, Kittel etc. |
Aufmerksamkeiten aus persönlichem Anlass | nein | nein | nein | Der Wert darf pro Mitarbeiter 40 € nicht übersteigen und es dürfen keine Geldleistungen sein. |
Auslagenersatz | nein | nein | nein | - |
Betriebsveranstaltungen | nein | nein | nein | nicht mehr als 2 Veranstaltungen pro Jahr, nicht mehr als 110 € Zuwendung pro Mitarbeiter |
Darlehen des Arbeitgebers an Mitarbeiter | nein | nein | nein | marktübliche Verzinsung |
Erholungsbeihilfen | ja | nein | wenn pauschalierte Steuer nein | Die Erholungsbeihilfen werden pauschal mit 25 % versteuert und übersteigen 156 € pro Mitarbeiter, 104 € für den Ehegatten und 52 € pro Kind nicht. |
Fortbildungsveranstaltungen | nein | nein | nein | betriebliche Fortbildung |
Getränke, die Mitarbeiter bei der Arbeit kostenfrei erhalten | nein | nein | nein | - |
Kindergartenplatz im Betriebskindergarten oder Zuschuss zu den Kosten | nein | nein | nein | Eine finanzielle Zuwendung wird zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlt, das Kind darf noch nicht schulpflichtig sein. |
Mitarbeiterbeteiligungen | nein | nein | nein | Steuerfrei bis 360 € pro Jahr und Mitarbeiter, beitragsfrei, wenn steuerfrei und zusätzlich zum Entgelt |
betrieblicher PC in der Wohnung des Mitarbeiters auch zur Privatnutzung | nein | nein | nein | - |
Personalrabatt | nein | nein | nein | Der Wert des Vorteils beträgt pro Mitarbeiter und Jahr nicht mehr als 1.080 €. |
private Nutzung des betrieblichen Telefonanschlusses | nein | nein | nein | - |
Sachbezüge (z. B. Benzingutschein) | nein | nein | nein | Ihr Wert beträgt nicht mehr als 44 € pro Mitarbeiter und Monat. |
Unfallversicherung, freiwillig | ja | nein | wenn pauschalierte Steuer nein | Zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlt und pauschal mit 20 % versteuert. |
Telefonnutzung, private Nutzung des betrieblichen Anschluss | nein | nein | nein | - |
Essenszuschüsse | ja | nein | wenn pauschalierte Steuer nein | Die Essenszuschüsse werden pauschal mit 25 % versteuert und sind nicht als Entgeltbestandteile vereinbart. |