Minijobs: Keine Erstuntersuchung bei geringfügiger Beschäftigung nötig
Die Antwort: Wenn nur eine geringfügige Beschäftigung geplant ist, ist keine Erstuntersuchung erforderlich. Das steht ausdrücklich in § 32 Abs. 2 JArbSchG.
Die Antwort: Wenn nur eine geringfügige Beschäftigung geplant ist, ist keine Erstuntersuchung erforderlich. Das steht ausdrücklich in § 32 Abs. 2 JArbSchG.
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