Erfahren Sie jetzt, wie viel ein Minijobber Sie wirklich kostet.
Minijobber - so viel kosten Sie die Aushilfen auf 450-Euro-Basis wirklich
Beispiel:
- Frau Susanne Zahner wird ab sofort bei Ihnen als Aushilfe auf 450-Euro-Basis arbeiten.
- Sie vereinbaren mit ihr, dass sie jeweils dienstags und donnerstags für je 3,5 Stunden zu Ihnen kommt.
- Damit arbeitet Frau Zahner 7 Stunden in der Woche, also 28 Stunden im Monat.
- Sie zahlen Frau Zahner 12,50 Euro die Stunde.
- Ihr Lohn beträgt also 28 X 12,50 Euro = 350 Euro. Dieses Geld erhält Frau Zahner brutto für netto.
Für Sie als Arbeitgeber sieht die Rechnung so aus: So viel zahlen Sie als Arbeitgeber für Ihre gesetzlich krankenversicherte Minijobberin mit 350 Euro Lohn im Monat
Entgelt für Minijob | 350,00 Euro |
Pauschale Rentenversicherung (15 %) | 52,50 Euro |
Pauschale Krankenversicherung (13 %) | 45,50 Euro |
Pauschaler Steuerabzug (2%) | 7,00 Euro |
Umlage U1 *bei Krankheit, Beitragssatz wird durch Krankenkasse festgelegt | 2,45 Euro |
Umlage U2* für Schwangerschaft/Mutterschaft, Beitragssatz wird durch Krankenkasse festgelegt | 0,49 Euro |
Umlage U3* (Insolvenzgeldumlage) | 0,53 Euro |
Ihr finanzieller Gesamtaufwand* | 458,47 Euro |
* Jeder Arbeitnehmer und damit auch jeder Minijobber muss von Ihnen als Arbeitgeber sowohl bei der Minijob-Zentrale (www.minijob-zentrale.de) als auch bei der gesetzlichen Unfallversicherung (=Berufsgenossenschaft) angemeldet werden.
Diese erheben eine zusätzliche individuelle Umlage für die gesetzliche Unfallversicherung, für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U1) und für Mutterschutzzeiten.
Tipp:
- 15 % für die Rentenversicherung,
- 13 % für die pauschale Krankenversicherung
- 2 % für pauschale Steuern
Das summiert sich schon auf 30 % Pauschalabgaben. Sparen können Sie auf zwei Wegen:
1. Sie wälzen die pauschale Lohnsteuer auf den Minijobber ab
Wenn Sie das möchten, vereinbaren Sie im Arbeitsvertrag: Die pauschale Lohnsteuer trägt der Arbeitnehmer. Sie wird vom Lohn einbehalten.
Alternative:
Statt die Lohnsteuer pauschal abzuführen, können Sie sie auch nach Lohnsteuerkarte abrechnen.
Das empfiehlt sich, wenn das zu versteuernde Einkommen der Aushilfe – bei Zusammenveranlagung inklusive des Einkommens ihres Ehepartners – in dem Jahr insgesamt so niedrig liegt, dass ohnehin keine Einkommensteuer anfällt (Grundfreibetrag: 8.130 €/Ledige, 16.260€/Verheiratete: 8.354 Euro/16.708 Euro)). Ansonsten ist aber die Pauschalsteuer von 2 % günstiger.
2. Sie stellen eine privat versicherte Aushilfe ein
Ist Ihre 450-€-Kraft privat krankenversichert, brauchen Sie die pauschale Abgabe von 13 % für die Krankenversicherung nicht zahlen. Damit senken Sie Ihre Abgabenlast deutlich:
Für Sie als Arbeitgeber sieht die Rechnung so aus:
So viel zahlen Sie als Arbeitgeber für Ihre privat krankenversicherte Minijobberin mit 350 Euro Lohn im Monat
Entgelt für Minijob | 350,00 Euro |
Pauschale Rentenversicherung (15 %) | 52,50 Euro |
Pauschale Krankenversicherung (0 %) | 0 Euro |
Pauschaler Steuerabzug (2%) | 7,00 Euro |
Umlage U1 | 2,45 Euro |
Umlage U2 | 0,49 Euro |
Umlage U3 | 0,53 Euro |
Ihr finanzieller Gesamtaufwand | 412,97 Euro |
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