Nicht alles, was für Arbeitgeber und -nehmer in Bezug auf 400-Euro-Jobs wichtig ist, steht im Gesetz. Für die Praxis haben die so genannten Geringfügigkeits-Richtlinien Bedeutung. Hier ein Überblick über die wichtigsten Regeln:
Hauptjob und mehrere 400-Euro-Jobs: Pauschale nur für den ersten Mini-Job
Kombiniert ein Arbeitnehmer seine Hauptbeschäftigung mit mehreren 400-Euro-Jobs, werden alle Beschäftigungen zur Ermittlung der Sozialabgaben zusammengerechnet - bis auf eine: Der erste 400-Euro-Job, den der Arbeitnehmer neben seiner Hauptbeschäftigung aufgenommen hat, bleibt für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei, und der Arbeitgeber zahlt die Pauschale von 30 %.
Mehrere 400-Euro-Jobs werden zusammengerechnet: Pauschale entfällt
Geht Ihre 400-Euro-Kraft mehreren Beschäftigungen nach, werden diese zusammengerechnet. Übersteigt der Gesamtverdienst die Grenze von 400 Euro, zahlen Sie als Arbeitgeber mehr als den Pauschalbetrag für Mini-Jobs. Dann werden die vollen Sozialversicherungsbeiträge fällig, und auch der Arbeitnehmer muss nun Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Diese sind bei einem Verdienst von bis zu 800 Euro gegenüber dem normalen Satz verringert (Gleitzone).
Selbstständigkeit 2008
Wirtschaftsflaute? Finanzkrise? Wir sagen Ihnen, was jetzt für Sie wichtig ist!
Testen Sie "Selbstständig heute" 4 Wochen gratis!
2-malige Überschreitung der 400-Euro-Grenze erlaubt
400-Euro-Kräfte, die mal mehr, mal weniger arbeiten, dürfen im Jahr nicht mehr als 4.800 Euro verdienen, sonst entfällt die Pauschalierungsmöglichkeit. Aushilfen, die regelmäßig 400 Euro verdienen, dürfen diesen Betrag in 2 Monaten im Jahr wegen unvorhersehbarer Ereignisse (etwa Überstunden wegen Krankheit eines Kollegen) überschreiten. Allerdings müssen Sie die Pauschalbeiträge in diesen Monaten vom höheren Verdienst berechnen.
400-Euro-Job während Elternzeit, Wehr- oder Zivildienst
Wer Elternzeit genommen hat, Wehr- oder Zivildienst leistet, kann trotzdem einen Mini-Job annehmen, sogar bei dem Arbeitgeber bei dem er normalerweise tätig ist (das geht sonst nicht). Besonderheit: Hierbei ist der Mini-Job sozialabgabenfrei.