Lassen Sie Ihr Schreiben durch Boten zustellen, wenn Sie einem Mitarbeiter kündigen
Die Kündigung sollte am besten durch einen Boten zugestellt werden, beispielsweise durch Ihre Sekretärin. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Bote den Inhalt des Schreibens zur Kenntnis nimmt und die Kündigungserklärung im Beisein des Boten versandfertig gemacht wird. Nur so wird der Bote im Streitfall vor Gericht bestätigen können, dass er tatsächlich ein Kündigungsschreiben überbracht hat. Der Bote sollte die Kündigung dann entweder in den Briefkasten des Mitarbeiters werfen oder – noch besser – dem betroffenen Mitarbeiter persönlich gegen Quittung aushändigen.Beachten Sie die üblichen Post-Zustellfristen, wenn Sie einem Mitarbeiter kündigen
Wird die Kündigungserklärung in den Briefkasten des Gekündigten eingeworfen, so gilt die Erklärung erst in dem Moment als zugegangen, in dem die Post üblicherweise eintrifft. Wird also die Kündigung kurz vor Mitternacht am letzten Tag der Kündigungsfrist in den Briefkasten des Empfängers gesteckt, erhält dieser seine Post üblicherweise aber erst vormittags gegen 10 Uhr, gilt die Kündigung erst am nächsten Tag gegen 10 Uhr als zugegangen. Dies ist dann einen Tag zu spät.Fazit: Müssen Sie einem Mitarbeiter kündigen, sollten Sie die oben genannten Punkte unbedingt einhalten. Wenn Sie die genannten Probleme richtig behandeln, ist die Gefahr, dass die Kündigung scheitert, wesentlich geringer. Nehmen Sie im Zweifel Kontakt mit einem in Arbeitsrechtsfragen versierten Anwalt auf – idealerweise einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dies gilt besonders dann, wenn Kündigungsschutz besteht und es auf den Kündigungsgrund ankommt. Die Kosten für den Anwalt liegen erfahrungsgemäß unter denen, die durch Fehler beim Kündigungsverfahren verursacht werden.