Praktikanten können wichtige Vollzeit-Mitarbeiter werden. Geben Sie ihnen von Anfang an das Gefühl, im Unternehmen willkommen und nicht nur ausgebeutete Arbeitskräfte zu sein. Was für Sie wichtig ist, wenn Sie Praktikanten beschäftigen, lesen Sie in dieser dreiteiligen Serie.
Praktikum ist nicht gleich Praktikum
Praktikanten sind Personen, die sich im Zusammenhang mit einer Ausbildung praktische Kenntnisse in einem Unternehmen aneignen, die der Vorbereitung, Unterstützung oder Vervollständigung der Ausbildung für den künftigen Beruf dienen.
Achten Sie von Anfang an darauf, dass es verschiedene Arten von Praktika gibt, die sich nicht nur stark in ihrer Ausgestaltung unterscheiden, sondern auch verschiedenartige Auswirkungen auf die berufspraktische Tätigkeit in Ihrem Betrieb haben. Zu unterscheiden ist dabei zunächst,
- wann das Praktikum stattfindet,
- ob es sich um ein in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum handelt oder
- für welchen Sozialversicherungszweig die Versicherungspflicht zu beurteilen ist - hierfür gibt es nämlich unterschiedliche Regelungen.
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Achtung: Einen Sonderstatus nimmt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Wenn Sie Praktikanten beschäftigen, unterliegen diese ausnahmslos der Versicherungspflicht, ohne dass es auf die Art des Praktikums ankommt. Es ist auch gleichgültig, ob die Beschäftigung entgeltlich ist oder nicht. Doch der Reihe nach:
Bevor Sie Praktikanten beschäftigen
Ihr Bewerber muss Ihnen bei einem vorgeschriebenen Praktikum zunächst nachweisen, dass er zur Ableistung des Praktikums verpflichtet ist.Praxistipp: Verlangen Sie immer die Vorlage einer Bescheinigung der Ausbildungsstätte. Nehmen Sie eine Kopie dieser Bescheinigung zu Ihren Lohnunterlagen. Das gilt auch für die Immatrikulationsbescheinigung Ihres Praktikanten. Dies hat den Vorteil, dass ein Betriebsprüfer sofort erkennt, welche Art von Beschäftigungsverhältnis hier vorliegt. Sie können sich dadurch viele zeitraubende Rückfragen ersparen.
Um ein "vorgeschriebenes Praktikum" handelt es sich lediglich dann, wenn es in einer
- Ausbildungs-,
- Studien- oder
- Prüfungsordnung normiert ist.
Warum diese Unterscheidung für Sie als Arbeitgeber äußerst wichtig ist, lesen Sie im Teil 2 von "Praktikanten beschäftigen".