In den nächsten Wochen werden sich viele Schüler um Ferienjobs bemühen - vielleicht auch bei Ihnen. Darauf einzugehen kann für Sie vorteilhaft sein.
Schüler sind als Aushilfen nicht teuer, denn ihnen fehlt noch die Ausbildung. Trotzdem sind sie häufig sehr engagiert. Viele Schüler kennen sich bestens mit Computern aus. Auch einfache Büroarbeiten oder leichte Handreichungen, Putz- und Aufräumaktionen können sie bewältigen.
Wollen Sie in Ihrem Unternehmen Schüler als Aushilfskräfte beschäftigen, gelten gesetzliche Beschränkungen:
Altersgrenze für Ferienjobs
Schüler dürfen während der Ferien eine Beschäftigung aufnehmen, wenn sie 15 Jahre alt sind. Mit Einverständnis der Eltern können Schüler auch schon mit 13 Jahren arbeiten, allerdings eingeschränkt, z. B. nur 2-3 Stunden täglich.
Selbstständigkeit 2010
So machen Sie als Selbstständiger in 2010 mehr Umsatz und Gewinn!
Testen Sie "Selbstständig heute" 4 Wochen gratis!
So lange dürfen Schüler arbeiten
Insgesamt dürfen Schüler ab 15 Jahren vier Wochen im Jahr arbeiten. Wie diese Zeit auf das Jahr verteilt wird, bleibt jedem Einzelnen überlassen.
Die Arbeitszeit darf 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche prinzipiell nicht übersteigen; Pausen zählen dabei nicht mit.
Eine Beschäftigung darf - an bis zu 5 Tagen pro Woche - nur in der Zeit von 6 Uhr bis 20 Uhr erfolgen.
Vom Arbeitsende bis zum Beginn der Arbeit am nächsten Morgen muss eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 12 Stunden garantiert sein.
Versicherungspflicht bei Ferienjobs
Ihre Arbeitnehmer sind über Sie als Arbeitgeber pflichtunfallversichert. Das gilt auch für Schüler für die Dauer ihres Ferienjobs bei Ihnen.
Beiträge zu den Sozialversicherungen fallen in der Regel bei Ferienjobs für Schüler nicht an. Der Grund: Alle kurzfristigen, nicht berufsmäßig ausgeübten Beschäftigungen, die nicht länger als zwei Monate (oder 50 Arbeitstage) im Kalenderjahr ausgeübt werden, sind sozialversicherungsfrei, egal, wie hoch der Verdienst ist.