Mini-Job oder Gleitzone-Job? Für wen lohnt sich welche Variante?

Wenn Aushilfen regelmäßig mehr als 400 Euro im Monat verdienen, sind sie keine Mini-Jobber mehr, also keine geringfügig entlohnte Kräfte. Ist ein Arbeitsverhältnis auf Dauer angelegt und die Aushilfe verdient nicht mehr als 800 Euro/Monat, arbeitet sie in der sogenannten Gleitzone. Wo liegt nun der Unterschied zwischen Mini-Job und Gleitzone-Job?
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Gleitzone-Job: Das zahlen Sie als Arbeitgeber:

Sobald der Verdienst Ihrer Aushilfe die 400 Euro-Grenze übersteigt, zahlen Sie als Arbeitgeber nicht mehr die für den Mini-Job üblichen Pauschalabgaben in Höhe von 30% für die Sozialabgaben.

Für Aushilfen im Gleitzone-Job zahlen Sie den regulären Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben und kommen damit derzeit auf rund 20 % Abgaben vom Brutto-Lohn. Das ist also günstiger für Sie als die pauschalen Abgaben für eine 400-Euro-Kraft – es sei denn, der Mini-Jobber ist privat krankenversichert.

Für Aushilfen bedeutet der Gleitzone-Job:

Im Gegensatz zum Mini-Job zahlen Aushilfen beim Job in der Gleitzone Sozialabgaben. Allerdings ist der Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben reduziert. Die Aushilfe zahlt weniger als rund 20 % Sozialabgaben – und zwar umso weniger, je näher ihr Verdienst an der 400-Euro-Grenze liegt.

Bei 800 Euro Monatsverdienst entspricht die Höhe des Arbeitnehmeranteils an den Sozialabgaben dann in etwa wieder Ihrem Arbeitgeberanteil. Außerdem: In der Gleitzone ist der Job regulär lohnsteuerpflichtig, was das Netto der Aushilfe weiter schmälert.

Wann der Gleitzone-Job sinnvoll ist

Das bedeutet: Aus Ihrer Sicht als Arbeitgeber ist es durchaus sinnvoll, eine gesetzlich krankenversicherte Aushilfe etwa für 410 Euro/Monat in der Gleitzone statt mit 400 Euro/Monat geringfügig entlohnt zu beschäftigen. Sie haben dann eine geringere Abgabenlast.

Für Ihre Aushilfe ist der Gleitzone-Job aber mit höheren Abgaben verbunden als ein Mini-Job. Nur wenn es ihr darum geht, für einen relativ geringen Betrag die vollen Ansprüche in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erwerben, wird sie sich darauf einlassen.

Ist sie jedoch über eine andere Beschäftigung oder über ihren Ehepartner krankenversichert, ist es aus ihrer Sicht kaum sinnvoll, für nur etwas mehr als 400 Euro für Sie zu arbeiten. Dann sollten Sie unter der Grenze bleiben und das Beschäftigungsverhältnis doch als 400-Euro-Job gestalten.