Tarifvertrag: Inhalte, Gültigkeit & Vorteile

Tarifvertrag: Inhalte, Gültigkeit & Vorteile

Immer wieder hört und liest man in Deutschland von Warnstreiks, Arbeitskämpfen und zähen Verhandlungsrunden zwischen öffentlichen oder privatwirtschaftlichen Arbeitgebern und den Tarifvertragsparteien. In den meisten Fällen geht es bei den Tarifstreitigkeiten um Lohn und Gehalt oder wesentliche Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Einigen sich die Tarifparteien, werden die Ergebnisse in einem Tarifvertrag schriftlich festgehalten. Welche Inhalte ein Tarifvertrag regelt, wen der Tarifvertrag betrifft und welche Vor- und Nachteile ein Tarifvertrag für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bietet, verrät dieser Artikel.
Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Tarifvertrag?

Ein Tarifvertrag ist ein rechtsverbindlich geschlossener Vertrag zwischen einer Gewerkschaft oder einer anderen anerkannten Verhandlungspartei und einem Arbeitgeber. Er ist das Ergebnis von Tarifverhandlungen zwischen den beiden Tarifvertragsparteien und legt bestimmte Beschäftigungsbedingungen fest, die nicht ohne die Zustimmung beider Parteien geändert werden können. 

Ein Tarifvertrag behandelt vor allem Themen wie Löhne und Gehälter, Arbeitszeiten, Urlaubsgeld, Arbeitsplatzsicherheit und Rentenansprüche. Die Vereinbarung vermittelt Arbeitnehmern und Arbeitgebern ein Verständnis für die Rechte und Pflichten des jeweils anderen und sorgt für Stabilität am Arbeitsplatz. 

Ein Tarifvertrag kann als Manteltarifvertrag übergeordnet als Richtschnur für Unternehmen gelten oder als Haustarifvertrag individuell auf die spezifischen Bedürfnisse des Betriebs oder des Arbeitsplatzes zugeschnitten werden. 

Was ist der Unterschied zwischen Tarifvertrag und Arbeitsvertrag? 

Im Gegensatz zu einem spezifischen Arbeitsvertrag gilt ein Tarifvertrag für alle Mitarbeiter einer Branche oder eines Unternehmens. Im Tarifvertrag, der als Kollektivvertrag abgeschlossen wird, werden die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses geregelt. 

Beispielsweise wird im Bundesurlaubsgesetz ein Mindest-Jahresurlaub von 24 Werktagen pro Jahr festgeschrieben. Tarifverträge enthalten in den meisten Fällen bessere Regelungen. Hier profitieren tarifgebundene Arbeitnehmer von bis zu 30 Arbeitstagen Erholungsurlaub im Jahr. Ähnliches gilt für Weihnachts- und Urlaubsgeld oder die höchstmöglichen Arbeitszeiten im Betrieb. 

Ein Tarifvertrag gilt unmittelbar und verbindlich für alle Mitglieder und regelt deren Arbeitsbedingungen. Dadurch entfällt die Notwendigkeit für Beschäftigte, einzeln mit dem Arbeitgeber zu verhandeln, da sie automatisch von den Tarifvertragsregelungen profitieren. Tarifvertragliche Absprachen haben die gleiche Wirksamkeit wie Regelungen im Arbeitsvertrag.

Was ist eine Gewerkschaft?

Eine Gewerkschaft kann als eine Organisation definiert werden, die die Interessen ihrer Mitglieder, beispielsweise der Arbeitnehmer in einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Berufszweig schützt.

In Deutschland kennt man Gewerkschaften seit dem späten 19. Jahrhundert. In der Zeit der Industrialisierung wurden die ersten Arbeiterorganisationen gegründet, um die Rechte der Arbeiter zu schützen und ihre Löhne und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Das erste Gesetz zur Anerkennung von Gewerkschaften wurde 1891 verabschiedet. 

Aktuell vertreten die Gewerkschaften in Deutschland fast 7 Millionen Mitglieder und setzen sich durch Tarifverhandlungen und andere Aktivitäten für den Schutz der Arbeitnehmerrechte ein. Gleichzeitig fokussieren die Gewerkschaften aktiv Themen der sozialen Gerechtigkeit, Fragen des Umweltschutzes sowie die Themen Gleichberechtigung und Diversität.

Zu den bekanntesten Gewerkschaften gehören in Deutschland:

  • IG Metall,
  • IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE),
  • ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft,
  • EVG – Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft. 

Was regelt ein Tarifvertrag?

Ein Tarifvertrag fokussiert sich ähnlich wie ein Arbeitsvertrag auf die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer. Davon abgeleitet ergeben sich wesentliche Punkte und Arbeitsbedingungen, die in Tarifverträgen thematisiert werden, beispielsweise: 

  • Höchstdauer der Wochenarbeitszeit,
  • Tarifgruppen für die Lohn- und Gehaltszahlung,
  • Eingruppierungen,
  • Entgelthöhe je Gruppe,
  • Zulagen, Zuschläge und Kompensation von Überstunden,
  • Erholungsurlaub: Regelungen und Vorgaben für Urlaubstage,
  • Modalitäten für die Einführung von Kurzarbeit am Arbeitsplatz,
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
  • Weiterbeschäftigung bei Streikmaßnahmen.

Das Tarifvertragsgesetz (TVG) erklärt im § 1, dass Tarifverträge die „Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien regeln und Rechtsnormen enthalten, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen. Tarifverträge bedürfen der Schriftform.“  

Was ist das Günstigkeitsprinzip?

Das Günstigkeitsprinzip drückt aus, dass Klauseln im Arbeitsvertrag unwirksam sind, wenn in einem Tarifvertrag eine aus Sicht des Arbeitnehmers bessere Regelung verankert ist. Die gesetzliche Grundlage für das Günstigkeitsprinzip findet sich im § 4 Absatz 3 des TVG, wenn es dort heißt: 

„Abweichende Abmachungen sind nur zulässig, soweit sie durch den Tarifvertrag gestattet sind oder eine Änderung der Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten.“ 

Für wen gilt ein Tarifvertrag?

Ein Tarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen für Arbeitgeberverbände und Einzelunternehmen, die ihn unterzeichnet haben, sowie für Arbeitnehmer, die Mitglied der abschließenden Gewerkschaft sind. Dies gibt den Arbeitnehmern das Recht, die Tarifbedingungen vor Gericht durchzusetzen. Viele Arbeitgeber wenden Tarifverträge auf alle Mitarbeiter an, um Anreize zum Gewerkschaftsbeitritt zu vermeiden. In den Arbeitsvertrag wird in diesem Fall der Passus aufgenommen: „Es gilt der Tarifvertrag.“

Was sind die Vorteile eines Tarifvertrages?

Ein Tarifvertrag bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern essenzielle Vorteile – im Vergleich zu einem klassischen Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung. Die wichtigsten Vorteile eines Tarifvertrages werden im Folgenden aufgelistet:

  1. Verbesserte Arbeitsmoral und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter. 
  2. Geringere Fluktuationsrate bei Mitarbeitern, die auf Arbeitsplatzsicherheit wert legen.
  3. Gesteigerte Produktivität am Arbeitsplatz aufgrund moderner Arbeitsbedingungen.
  4. Standardisierte Löhne, Leistungen und Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter. 
  5. Einführung von standardisierten Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern unter Beteiligung der Arbeitnehmervertretung.
  6. Tarifverhandlungen stärken die Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. 
  7. Arbeitgeber, die einen Haustarifvertrag verhandeln, erhalten ein besseres Verständnis für die Bedürfnisse und Anliegen ihrer Mitarbeiter. 
  8. Da Tarifverträge häufig Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz thematisieren, trägt dies zu verbesserten Sicherheitsbedingungen am gesamten Arbeitsplatz bei.
  9. Nach erfolgreichem Tarifabschluss sinkt das Risiko für Arbeitskonflikte und Streiks. 
  10. Langfristige Einsparungen bei den Rechtskosten im Zusammenhang mit Arbeitnehmerfragen und Streitigkeiten.
  11. Durch die Gewerkschaften haben Arbeitnehmer eine starke Verhandlungsposition, um ihre Interessen gegenüber den Arbeitgebern durchzusetzen. Tarifverträge geben den Arbeitnehmern 

Was sind die Nachteile eines Tarifvertrages?

Ein Tarifvertrag bietet leider nicht nur Vorteile. Auch einige, nicht unerhebliche Nachteile gehen mit einem Tarifvertrag einher. Zu den wichtigsten Minuspunkten gehören:

  1. Beschränkungen bei Gehaltserhöhungen und anderen Änderungen der Vertragsbedingungen durch Tarifbindung.
  2. Verlust von individuellen Verhandlungsoptionen durch die Vereinheitlichung von Löhnen und Leistungen für die gesamte Belegschaft. 
  3. Tarifverträge legen Mindestlöhne und Gehälter fest, die möglicherweise über dem marktüblichen Niveau liegen. Dadurch können die Personalkosten steigen und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens beeinträchtigt werden.
  4. Durch Tarifbindung mögliche Wartezeiten für Verhandlungen oder für die Umsetzung von Vereinbarungen, die für einzelne Arbeitnehmer ungünstig sind.
  5. Ein Tarifvertrag sieht oft eine Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer vor. Dies kann bedeuten, dass leistungsstärkere Mitarbeiter nicht angemessen belohnt werden können, da alle Mitarbeiter innerhalb einer Lohngruppe das gleiche Gehalt erhalten.
  6. Ein schneller Aufstieg im Unternehmen wird durch festgelegte Entgeltgruppen begrenzt.
  7. „Friedenspflicht“ während der Laufzeit des Tarifvertrags. Wichtige Vorhaben der Belegschaft können durch Tarifbindung nicht zeitnah umgesetzt werden. 

Wie entsteht ein Tarifvertrag?

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände oder Einzelarbeitgeber schließen Tarifverträge ab. 

Im ersten Schritt legen die Gewerkschaftsmitglieder fest, welche Forderungen, beispielsweise in Form von Lohnsteigerungen den Arbeitgeberverbänden unterbreitet werden sollen. Hierbei achten die Gewerkschaften auf die Wünsche der Basis, überblicken die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung und fokussieren sich darauf, mit dem Tarifvertrag die allgemeinen Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zu verbessern. 

Die Tarifkommissionen, die je nach räumlichem Geltungsbereich der Verträge in unterschiedlicher Größe zusammengesetzt sind, erarbeiten in der Folge die konkreten Forderungen. Diese sind in den meisten Fällen auf wenige klar definierte Punkte komprimiert. Typisch sind Forderungen nach einer einheitlichen Lohnsteigerung um beispielsweise 8 % für alle Beschäftigten oder der Anspruch von Einmalzahlungen zum Ausgleich der Inflation. Die Forderungen werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ebenfalls unterbreitet, die in den Betrieben häufig lautstark auf ihre Ansprüche hinweisen.

Die eigentlichen Verhandlungen zwischen den Spitzenverbänden von Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbänden können einfach oder schwierig sein. In vielen Fällen kann in einigen Punkten schnell Einigkeit erzielt werden, während vor allem der kostenintensive Punkt der Lohnsteigerung zu zähen Verhandlungen führen kann. Bei manchen Tarifverhandlungen kann trotz tage- oder wochenlanger Verhandlungen kein Kompromiss erzielt werden. 

Um in einem solchen Fall ihre Forderungen durchzusetzen, begleiten Gewerkschaften Tarifrunden häufig mit Aktionen wie Demonstrationen und Kundgebungen. Falls erforderlich, werden auch Warnstreiks eingelegt, um den Forderungen Nachdruck zu verleihen. Kommt es trotzdem zu keiner Einigung, kann es zu Streiks kommen, die beispielsweise einen großen Teil des öffentlichen Lebens lahmlegen oder ganze Produktionen einbremsen können. 

Nach Abschluss der Verhandlungen und des Arbeitskampfes wird in der Regel ein Kompromiss erzielt, der entweder zwischen den Tarifparteien oder durch einen Schlichter initiiert wird. 

Wie laufen Tarifverhandlungen ab?

Tarifverhandlungen laufen geordnet nach den folgenden Schritten ab: 

Schritt 1: Umfrage bei den Mitgliedern der Gewerkschaften nach deren Forderungen
Schritt 2: Forderungsaufstellung der Tarifkommission
Schritt 3: Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und dem Arbeitgeberverband
Option 1: 

Einigung auf einen Tarifvertrag
Option 2: 

Warnstreik
Option 3: 

Keine Einigung nach Warnstreik
25 % der Mitglieder müssen dem Tarifvertrag zustimmenNach einem Warnstreik kommt es zu neuen Verhandlungen mit dem Ziel, die Forderungen durchzusetzen oder einen Kompromiss zu erzielenUrabstimmung für Streikmaßnahmen. 75 Prozent der Mitglieder müssen dem Streik zustimmen
  Streik und spätere Verhandlungen

Welche Arten von Tarifverträgen gibt es?

Grundsätzlich werden drei Arten von Tarifverträgen unterschieden – und zwar:

  1. Entgelttarifvertrag, der die Grundvergütung im Arbeitsverhältnis regelt (auch Gehaltstarifvertrag genannt),
  2. Rahmentarifvertrag, in dem Entgeltgruppen und Entgeltformen festgelegt werden, und
  3. Manteltarifvertrag mit Informationen über Arbeitsbedingungen wie Kündigung und/oder Arbeitszeit im Arbeitsverhältnis.

Doch zwischen den einzelnen Tarifverträgen gibt es noch weitere Unterschiede. Denn Tarifverträge kann man nicht nur nach Inhalt unterscheiden (z.B. Manteltarifvertrag und Entgelttarifvertrag), sondern ebenfalls nach betreffender Region und unterschiedlichen Arbeitsbereichen gliedern, wie zum Beispiel

  • den Haustarifvertrag, 
  • den Branchentarifvertrag, 
  • den Flächentarifvertrag und 
  • den Verbandstarifvertrag. 

Was ist ein Haustarifvertrag?

Ein Haustarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem einzelnen Unternehmen und seinen Arbeitnehmern, die die Arbeitsbedingungen, Löhne und andere relevante Aspekte der Beschäftigung regelt. Der Haustarifvertrag wird speziell für dieses Unternehmen ausgehandelt und gilt nur für die dort beschäftigten Arbeitnehmer.

Was ist ein Branchentarifvertrag?

Ein Branchentarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft, die für eine bestimmte Branche oder Industrie gilt. Er legt die allgemeinen Arbeitsbedingungen, Mindestlöhne und andere wichtige Regelungen für die Beschäftigten in dieser Branche fest.

Was ist ein Flächentarifvertrag?

Ein Flächentarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft, die für einen bestimmten geografischen Bereich gilt, wie beispielsweise eine Stadt oder eine Region. Er definiert die allgemeinen Arbeitsbedingungen, Löhne und andere relevante Regelungen für die Arbeitnehmer in diesem geografischen Gebiet.

Was ist ein Verbandstarifvertrag?

Ein Verbandstarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft, die für eine bestimmte Gruppe von Unternehmen oder Arbeitgebern gilt. Er regelt die Arbeitsbedingungen, Löhne und andere relevante Aspekte für die Arbeitnehmer, die in den Mitgliedsunternehmen des Arbeitgeberverbandes beschäftigt sind.

Was bedeutet die Allgemeinverbindlicherklärung bei einem Tarifvertrag?

Tarifverträge werden in der Regel zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern abgeschlossen. In Ausnahmefällen kann ein Tarifvertrag ebenfalls Anwendung finden, wenn keine Gewerkschafts- oder Arbeitgeberverbandsmitgliedschaft vorliegt. 

Dies ist der Fall, wenn der Gesetzgeber den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt. Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) erfolgt durch ein gemeinsames Angebot der Gewerkschaft und des Arbeitgeberverbands bei der obersten Arbeitsbehörde eines Landes oder beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 

Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) setzt voraus, 

  • dass tarifgebundene Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Arbeitnehmer beschäftigen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen, und 
  • dass die AVE im öffentlichen Interesse begründet ist. 

Bei Zustimmung des Tarifausschusses gelten die Tarifvertragsregelungen auch für bislang nicht tarifgebundene Beschäftigte in der jeweiligen Branche. 

Die gesetzliche Grundlage für die AVE finden Betriebe im § 5 des Tarifvertragsgesetz (TVE). 

Was bedeutet die Tarifautonomie?

Das Deutsche Grundgesetz schützt das Recht von Gewerkschaften und Arbeitgebern auf Selbstbestimmung und Koalitionsfreiheit. Dies bedeutet in der Praxis, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften im Rahmen ihrer Tarifautonomie die Möglichkeit haben, Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen eigenständig und unabhängig vom Staat zu regulieren. Der Artikel 9 des Grundgesetzes bestimmt hierzu: 

„Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.“

Mindestlohn bei Tarifautonomie

Der gesetzliche vorgeschrieben Mindestlohn gilt unabhängig der Tarifautonomie. Diese besagt zwar, dass das Gehalt beziehungsweise die Lohnstufen individuell festgelegt werden dürfen, die untere Beschränkung des Mindestlohns muss in jedem Fall aber erfüllt werden! 

Wie lange läuft ein Tarifvertrag?

Die meisten Entgelttarifverträge gelten für zwölf Monate (manchmal auch zwei Jahre), während Rahmen- und Manteltarifverträge oft für einen längeren Zeitraum vereinbart werden. Während der Laufzeit eines Tarifvertrags besteht Friedenspflicht für die Tarifinhalte.