Statt Weihnachtsgeld: Schenken Sie Ihren Mitarbeitern Fahrräder

Keine Überraschungen! An die Überlassung von Dienstfahrrädern müssen Sie systematisch herangehen. Mit diesen 7 Schritten vermeiden Sie teure Fehler.
Inhaltsverzeichnis

7 Schritte: So werden Fahrräder zum Steuersparmodell

1. Schritt: Schließen Sie einen Leasingvertrag.

2. Schritt: Verständigen Sie sich mit Ihrem Mitarbeiter darauf, dass Sie ihm ab sofort kein Weihnachtsgeld mehr zahlen. Hinweis: Zahlen Sie als Arbeitgeber das Weihnachtsgeld ausdrücklich freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch für die Zukunft besteht, brauchen Sie dazu noch nicht einmal die ausdrückliche Zustimmung Ihres Mitarbeiters.

Empfehlung: Schauen Sie also einmal in den Arbeitsvertrag, ob dort eine entsprechende Klausel steht, die Ihnen die Entscheidung überlasst, dieses Jahr ein Weihnachtsgeld zu zahlen. In diesem Fall oder bei einer Einigung mit Ihrem Mitarbeiter persönlich brauchen Sie auch die Zustimmung Ihres Betriebsrats nicht.

3. Schritt: Schlagen Sie jeden Monat 1/12 des bisher gezahlten Weihnachtsgelds auf den Lohn auf.

4. Schritt: Ziehen Sie Ihrem Mitarbeiter die Leasingrate für die Dienstfahrräder vom Lohn ab.

5. Schritt: Schließen Sie mit Ihrem Mitarbeiter eine Überlassungsvereinbarung über das oder die Diensträder (je nachdem, ob Sie ihm 1 oder 2 überlassen).

6. Schritt: Erlauben Sie ihm und seinen Familienmitgliedern, z. B. seinem Ehepartner, darin ausdrücklich die private Nutzung des Dienstfahrrads.

7. Schritt: Tragen Sie in der Gehaltsabrechnung dafür Sorge, dass Ihr Mitarbeiter den geldwerten Vorteil mit 1 % des Neuanschaffungspreises der Fahrräder versteuert.

Im Herbst schlägt wieder die Stunde der Gehaltsverhandlungen. Im Urlaub hatten Ihre Mitarbeiter viel Zeit, sich über ihre Bezahlung Gedanken zu machen. Kaum zurück, fordern viele – mit Unterstützung des Betriebsrats – mehr Lohn. Was viele nicht wissen: Von jedem Euro, den Sie Ihren Mitarbeitern mehr zahlen, kommen gerade mal 45,4 Cent im Portemonnaie an. Dabei gibt es einen ganz einfachen Trick, mit dem Ihre Mitarbeiter mehr Geld in der Tasche haben – und auch noch gesünder leben!

Kein Cent an das Finanzamt: So sorgen Sie dafür, dass Sonderzahlungen steuerfrei bleiben

Im November gibt’s in vielen Betrieben wieder Weihnachtsgeld. Das löst bei Ihren Mitarbeitern und Ihrem Betriebsrat jetzt schon Vorfreude aus. Die kann aber schnell vergehen. Spätestens wenn die Gehaltsabrechnung kommt.

Wie das Finanzamt bei Sonderzahlungen mitkassiert

Denn das Finanzamt kassiert kräftig mit. Spätestens dann stellen Ihre Mitarbeiter fest, dass ihnen netto nicht viel von der Bruttosondervergütung übrig bleibt.

So viel kommt von 1.000 € Weihnachtsgeld netto auf dem Konto an

Beispiel: Ihre Mitarbeiter bekommen auf Initiative Ihres Betriebsrats dieses Jahr ein Weihnachtsgeld in Höhe von 1.000 €. Doch davon kommt nicht viel auf dem Konto an. Allein für die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag gehen rund 440 € drauf. Damit bleiben Ihren Mitarbeitern von 1.000 € brutto also gerade einmal rund 660 € übrig.

Gehaltsumwandlung: So gibt’s die Sonderzahlung brutto für netto

Das lässt sich ändern! Mit einer Gehaltsumwandlung. Alle Leistungen, die die Firma Ihren Mitarbeitern als Sonderzuwendung zusätzlich zum Gehalt zahlt, dürfen problemlos in pauschal besteuerte oder sogar steuerfreie Gehaltsextras, wie z. B. einen monatlichen Kindergartenzuschuss, umgewandelt werden.

Folge: So kommen Ihre Mitarbeiter in den Genuss der vollen Zahlung – ohne jeden Abzug!

Statt Weihnachtsgeld: Wie wäre es dieses Jahr mit 2 Fahrrädern?

Das ist die Nummer 1 auf der Wunschliste vieler Mitarbeiter: ein Elektrobike! Warum bis Weihnachten warten? Wandeln Sie dieses Jahr doch einfach das Weihnachtsgeld um – und “schenken” Sie Ihren Mitarbeitern stattdessen gleich 2 Fahrräder.

4.000 €: So viel kosten gute E-Bikes

Beispiel: Ihr Mitarbeiter Tobias Wimmer wünscht sich schon lange ein E-Bike. Doch Elektrofahrräder sind teuer: 4.000 € sind da schnell ausgegeben.

Folge: Vereinbaren Sie mit Tobias Wimmer doch einfach, dass er statt des Weihnachtsgelds nicht nur 1, sondern 2 Diensträder bekommt: eines mit Elektroantrieb und ein normales.

Dahinter steckt ein ganz legaler Steuertrick: Statt des Weihnachtsgelds, von dem Steuern und der Solidaritätsbeitrag abgehen, leasen Sie die beiden Fahrräder und erlauben Ihrem Mitarbeiter sowie seinen Familienangehörigen, die Drahtesel auch privat zu nutzen. Und schon schaut das Finanzamt in die Röhre.

Hinweis: Das klappt aber nur, wenn Ihr Mitarbeiter den geldwerten Vorteil, den er durch die private Nutzung der Fahrräder erhält, auch versteuert.

Das funktioniert – wie beim Dienstwagen – nach der 1-%-Regel. Bei einem Fahrrad, das 1.200 € kostet, sind nur 12 € pro Monat zu versteuern. Die Steuer beträgt dann je nach Steuersatz Ihres Mitarbeiters gerade mal 1,40 € bis 4,50 €. Dafür hat er aber ein 1.200 € teures blitzneues Fahrrad!

Muster: Mit dieser Vereinbarung regeln Sie die Gehaltsumwandlung und die Überlassung des Fahrrads

§ 1 Gegenstand der Überlassung

  1. Der Mitarbeiter erklärt sich hiermit einverstanden, gemäß unten stehender Regelung für 36 Monate auf Gehaltsbestandteile im Rahmen einer Barlohnumwandlung zu verzichten. Im Gegenzug überlässt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter das nachstehend benannte Fahrrad zur beruflichen wie auch privaten Nutzung. Modell: … Marke: … Seriennummer: … Zubehör: …
  2. Der Tag der Überlassung ist der …

§ 2 Gehaltsumwandlung

  1. Dem Mitarbeiter wird das Fahrrad zum Bruttolistenpreis von insgesamt … € zur Verfügung gestellt. Die Leasingrate inklusive Versicherung beträgt … €/Monat.
  2. Aufgrund der Privatnutzung des Fahrrads entsteht dem Mitarbeiter ein geldwerter Vorteil. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils (1-%-Regelung) durch den Mitarbeiter sowie die sozialversicherungsrechtliche Berücksichtigung erfolgt entsprechend der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der geldwerte Vorteil beläuft sich hierbei auf … €/Monat.
  3. Die Grundmietzeit beginnt mit der Übernahme des Fahrrads. Erfolgt die Übernahme nicht zu Beginn eines Monats, so wird die Leasingrate anteilig je Tag mit 1/30 berechnet.
  4. Wird dem Mitarbeiter kein laufendes Bruttoentgelt bezahlt, ist er verpflichtet, die Leasingrate privat zu übernehmen und die Leasingrate in gleicher Höhe an den Arbeitgeber zu zahlen.

§ 3 Versicherung

Laut allgemeinen Leasingbedingungen muss das Leasingfahrrad versichert sein. Die Kosten für die Versicherung trägt der Arbeitnehmer. Die Versicherungsprämie ist in der oben genannten Leasingrate eingeschlossen.

§ 4 Bedingungen zur Überlassung des Fahrrads

Das Fahrrad kann im Inland und Ausland uneingeschränkt privat genutzt werden.

§ 5 Berechtigte Nutzer

  1. Berechtigte Nutzer sind neben dem Mitarbeiter der Ehepartner, Lebensgefährte und im selben Haushalt lebende Personen bei Haftung des Mitarbeiters. Relevant ist immer der Erstwohnsitz des Mitarbeiters.
  2. Der Arbeitgeber bleibt über die komplette Leasingdauer der wirtschaftliche Leasingnehmer. Das Fahrrad bleibt während der gesamten Zeit der Überlassung Eigentum des Leasinggebers.
  3. Ort, Datum, Unterschriften

Muster: So darf Ihr Mitarbeiter das Rad sogar behalten

  1. Der Mitarbeiter ist berechtigt, das Fahrrad am Ende der Leasinglaufzeit zum Restwert vom Leasinggeber zu erwerben, sollte der Leasinggeber dem Mitarbeiter ein entsprechendes Kaufangebot machen. Der Leasinggeber wird sich 4 Monate vor Ablauf dieser Vereinbarung mit ihm in Verbindung setzen. Das Fahrrad geht mit Zahlung des Restwerts in das Eigentum des Mitarbeiters über.
  2. Wird das Kaufangebot nicht angenommen, geht das Fahrrad nach Ablauf der Leasingdauer automatisch wieder in den Besitz des Leasinggebers über.
  3. Der Leasinggeber veranlasst die Abholung und trägt dafür die Kosten.
  4. Der Mitarbeiter ist in diesem Fall verpflichtet, das Fahrrad mit allen dazugehörigen Unterlagen und Zubehörteilen in einem ordnungsgemäßen, mangelfreien, gewarteten und funktionstüchtigen Zustand zu übergeben. Etwaige Kosten unter anderem zur Wiederherstellung des mangelfreien Zustands trägt der Mitarbeiter.
  5. Scheidet der Mitarbeiter vor Ablauf der Leasinglaufzeit aus dem Unternehmen aus, so übernimmt er den Kauf des Fahrrads zum Ablösewert des Leasinggebers (Restleasingraten, Restwert und ggf. Abstandszahlung für die vorzeitige Vertragsbeendigung).
  6. Im Fall einer Freistellung des Mitarbeiters von seinen arbeitsvertraglichen Pflichten gilt dies bereits ab dem Zeitpunkt der Freistellung.
  7. Im Fall der Ruhestellung des Arbeitsverhältnisses bzw. in allen sonstigen Fällen, in denen die Vergütungspflicht des Arbeitgebers ruht, übernimmt er den Kauf des Fahrrads zum Ablösewert des Leasinggebers (Restleasingraten, Restwert und ggf. Abstandszahlung für die vorzeitige Vertragsbeendigung).
  8. Ort, Datum, Unterschriften

Muster: Null Sorgen: Mit dieser Auswahlrichtlinie kündigen Sie 2018 nur noch den Richtigen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Voll- und Teilzeitkräfte der Firma sowie für befristet Beschäftigte mit Verträgen mit einer Dauer von mehr als … Monaten.

§ 2 Regeln für die Sozialauswahlkriterien im Sinne des § 1 Abs. 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Zwischen den Betriebsparteien werden folgende verbindliche Regelungen vereinbart:

1. Betriebszugehörigkeit

Bei der Betriebszugehörigkeit werden folgende Punkte vergeben:

  • für jedes volle Jahr bis zum 10. Dienstjahr je ein Punkt, 
  • für jedes volle Jahr ab dem 11. Dienstjahr 2 Punkte.
  • Maximal können 70 Punkte zusammenkommen, wobei nur die Arbeitsjahre bis zur Vollendung des 55. Lebensjahrs angerechnet werden.

2. Lebensalter

Jedes volle Lebensjahr wird mit einem Punkt berücksichtigt, wobei Lebensjahre nach dem 55. Lebensjahr nicht mehr gezählt werden. Insofern sind maximal 55 Punkte möglich.

3. Unterhaltspflichten

Unterhaltsberechtigte Ehepartner erbringen 8 Punkte. Ein unterhaltsberechtigtes Kind oder sonstige gesetzliche Unterhaltsberechtigte erbringen jeweils 4 Punkte.

4. Schwerbehinderung

Die Schwerbehinderung wird wie folgt bewertet:

  • Grad der Behinderung bis 50 = 5 Punkte,
  • je darüber liegende 10 Punkte beim Grad der Behinderung = 1 weiterer Punkt.

Somit können beim höchsten Grad der Behinderung von 100 maximal 10 Punkte erreicht werden.

§ 3 Weitere soziale Kriterien

  1. Die Betriebsparteien stellen einvernehmlich fest, dass weitere soziale Kriterien grundsätzlich nicht berücksichtigt werden können, weil die Auflistung in § 1 Abs. 3 KSchG abschließend ist.
  2. Die Regelung für Härte fälle nach § 4 dieser Betriebsvereinbarung bleibt davon unberührt.

§ 4 Vorgehensweise

  1. Der Arbeitgeber führt nach Vergabe der Punkte gemäß dem Schema in § 2 für jeden betroffenen Mitarbeiter zusätzlich eine individuelle Abschlussprüfung durch. Dabei bezieht er eventuell nicht berücksichtigte Sozialaspekte angemessen in seine Betrachtung ein.
  2. Nach Abschluss dieser Prüfung wird der Betriebsrat informiert und über das weitere Vorgehen aufgeklärt.
  3. In sozialen Härtefällen kann eine der Betriebsparteien eine Personalkommission innerhalb von 5 Arbeitstagen einberufen. Diese Personalkommission beschließt dann die im Einzelfall zu treffenden Maßnahmen.

§ 5 Informationen

  1. Der Arbeitgeber kann sich auf die ihm vorliegenden oder vom Betriebsrat noch nachzureichenden Informationen zu den oben genannten Aspekten beschränken.
  2. Die Notwendigkeit einer Mitarbeiterbefragung wird nicht gesehen.

§ 6 Inkrafttreten und Kündigung

Diese Betriebsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Sie kann mit einer Frist von … Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die Nachwirkung ist ausgeschlossen.