Ist ein falsch adressierter Behörden-Bescheid wirksam?

Ein fehlerhaft adressierter Behörden-Bescheid begründet keine Pflichten, da er gewissermaßen ins Leere läuft. Das heißt aber nicht, dass Sie den Bescheid jetzt ignorieren sollten.

Was tun, wenn ein Behörden-Bescheid mit der Post kommt? Lesen Sie ihn aufmerksam. Wenn er ungünstig für Sie ist und Sie etwas dagegen unternehmen wollen, handeln Sie sofort. Verfassen Sie selbst eine Antwort, bzw. beauftragen Sie jemanden, der sich damit auskennt.

Beachten Sie dabei: Viele Verwaltungsakte, wie Entscheidungen in der Amtssprache genannt werden, sind mit Fehlern behaftet. Sie verlangen etwas, worauf die Behörde keinen Anspruch hat, oder sie verweigern Ihnen gesetzlich verbriefte Rechte. Der hier beschriebene Fehler unterläuft den Behörden überdurchschnittlich oft. Prüfen Sie deshalb jeden gegen Sie ergangenen Bescheid zuerst daraufhin, ob er überhaupt wirksam ist – und lesen Sie gleich, wie Sie sich in diesem Fall verhalten sollten.

Sie sind nicht der richtige Adressat der Entscheidung: Unwirksamer Behörden-Bescheid

Behördliche Entscheidungen sind nur wirksam, wenn sie dem Betroffenen bekannt gegeben werden. Die falsche oder ungenaue Bezeichnung des Betroffenen ist ein schwerwiegender Fehler und führt zur Unwirksamkeit der Entscheidung.

Beispiel für einen unwirksamen Behörden-Bescheid:

Ein Ihren Betrieb betreffender Bescheid wird an Sie als Einzelunternehmer adressiert, tatsächlich betreiben Sie das Unternehmen aber im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die Bekanntgabe ist unwirksam, weil der Bescheid an alle Gesellschafter zu adressieren gewesen wäre. Ähnlich verhält es sich mit dem Einkommensteuer-Bescheid, wenn Sie zusammen mit Ihrem Ehepartner veranlagt werden. Ist er nur an Sie gerichtet, gilt er dem Ehepartner gegenüber nicht als bekannt gegeben.

Wie verhalten Sie sich, wenn ein Behörden-Bescheid falsch adressiert ist?

Der fehlerhaft adressierte Behörden-Bescheid begründet keine Pflichten, da er gewissermaßen ins Leere läuft. Das heißt aber nicht, dass Sie den Bescheid jetzt ignorieren sollten. Stellen Sie  auf jeden Fall gegenüber der Behörde klar, dass und warum Sie sich aus der Entscheidung der Behörde nicht verpflichtet sehen. Formulieren Sie Ihre Klarstellung so:

Musterformulierung für eine Klarstellung:

Der Bescheid über … ist mir zugegangen. Da er aber ordnungsgemäß nicht (nur) an mich hätte adressiert werden dürfen, sehe ich mich aus der Entscheidung nicht verpflichtet.