Frage: Wir möchten deshalb den gekündigten Arbeitnehmer (vorerst) befristet wieder einstellen. Geht das?
Praktisches Arbeitsrecht für Arbeitgeber: Da der Mitarbeiter schon mal bei Ihnen beschäftigt war, dürfen Sie nur dann einen befristeten Arbeitsvertrag mit ihm abschließen, wenn Sie einen sachlichen Grund haben. Die Vertretung eines erkrankten Mitarbeiters ist ein entsprechender gesetzlicher Befristungsgrund. Ihr Frage ist damit mit „Ja“ zu beantworten.
Achtung: Problematisch hätte es werden können, wenn Ihr gekündigter Mitarbeiter derzeit noch bei Ihnen beschäftigt gewesen wäre, weil die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Denn wird dann – wie in Ihrem Fall – ein Ausweicharbeitsplatz frei, hätte Ihr Mitarbeiter möglicherweise einen Angriffspunkt gegen seine betriebsbedingte Kündigung gehabt.