Werkstudenten – Vorteile und weitere nötige Infos

Viele Studierende möchten bereits während ihres Studiums etwas Geld dazuverdienen. Darum suchen sich viele eine Beschäftigung als Werkstudent in einem Unternehmen. Meist birgt das nicht nur viele Vorteile für den Studenten, sondern auch für den Arbeitgeber. Welche Vorteile das sind, was das sogenannte Werkstudentenprivileg bedeutet oder wie lange Sie einen Werkstudenten beschäftigen dürfen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis

Was sind Werkstudenten?

Werkstudenten sind Studierende, die während ihres Studiums in einer Teilzeitbeschäftigung in einem Unternehmen arbeiten. Dieses Arbeitsmodell ermöglicht es den Studierenden, praktische Erfahrungen in einem Fachgebiet zu sammeln, während sie gleichzeitig ihr Studium fortsetzen. Werkstudenten haben die Gelegenheit, theoretisches Wissen aus dem Studium in der realen Arbeitswelt anzuwenden und wertvolle Einblicke in die Abläufe eines Unternehmens zu gewinnen.

Einer Beschäftigung als Werkstudent kann man in verschiedenen Branchen und Unternehmenstypen nachgehen. Die Tätigkeiten, die Werkstudenten ausführen, können je nach Fachrichtung und Unternehmen variieren, reichen jedoch oft von unterstützenden administrativen Aufgaben über Projektrecherchen bis hin zu technischen oder kreativen Projekten. Da Werkstudenten ihrer Beschäftigung in Teilzeit nachgehen, haben sie genügend Zeit, sich auf ihre akademischen Verpflichtungen zu konzentrieren, während sie gleichzeitig mit ihrer Beschäftigung praktische Erfahrungen sammeln, die ihnen später im Berufsleben von Vorteil sein können.

Welche Vorteile haben Werkstudenten?

Eine Tätigkeit als Werkstudent hat sowohl viele Vorteile für den Studenten selbst als auch für den Arbeitgeber. Welche Vorteile das sind, erfahren Sie jetzt:

Vorteile für den Arbeitgeber:

  • Frische Perspektiven: Werkstudenten bringen oft aktuelle akademische Kenntnisse und innovative Denkweisen in das Unternehmen ein. Ihre frischen Perspektiven können zur Lösung von Problemen beitragen und neue Ideen für Projekte liefern, wodurch es sich durchaus lohnt, einen Studenten zu beschäftigen.
  • Kostenersparnis: Werkstudenten verdienen in der Regel weniger als in Vollzeit arbeitende Arbeitnehmer. Dies führt zu niedrigeren Lohnkosten für das Unternehmen, insbesondere wenn spezielle Fähigkeiten oder Erfahrungen nicht unbedingt erforderlich sind.
  • Talentförderung: Die Beschäftigung von Werkstudenten bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, potenzielle zukünftige Vollzeitmitarbeiter frühzeitig kennenzulernen und anzuwerben. Der große Vorteil: Die Studierenden kennen bereits das Unternehmen und die Arbeitsabläufe. Dies erleichtert unter anderem den Rekrutierungsprozess für spätere Positionen.

Vorteile für die Studenten:

  • Praxiserfahrung: Eine Werkstudentenstelle ermöglicht es den Studierenden, praktische Erfahrungen in ihrem gewählten Fachbereich zu sammeln. Diese Erfahrungen sind wertvoll, um das im Studium erworbene theoretische Wissen in der realen Arbeitswelt anzuwenden und zu vertiefen.
  • Potenziell zukünftiger Arbeitsplatz: Wenn der Arbeitgeber mit der Leistung eines Werkstudenten zufrieden ist, besteht die Möglichkeit einer langfristigen Beschäftigung im Unternehmen nach Abschluss des Studiums. So muss sich der Werkstudent nach Abschluss seiner akademischen Laufbahn nicht an ein neues Unternehmen mit anderen Arbeitsabläufen gewöhnen.
  • Netzwerkaufbau: Als Werkstudent hat man die Gelegenheit, wertvolle Kontakte in der Branche zu knüpfen. Diese Kontakte können später bei der Jobsuche oder bei der Erweiterung des beruflichen Netzwerks von großem Nutzen sein.
  • Einkommensquelle: Mit dem Engagement im Unternehmen erhalten die Studenten ein regelmäßiges Einkommen, das sie bei der Finanzierung ihres Studiums, ihrer Lebenshaltungskosten oder anderer Bedürfnisse unterstützt.

Was ist das Werkstudentenprivileg?

Das Werkstudentenprivileg hat aus einem ganz bestimmten Grund das Wort „Privileg“ in seinem Namen. Denn mit einer Beschäftigung als Werkstudent entfallen beinahe alle Abgaben zur Sozialversicherung. Konkret bedeutet dies, dass Studenten von Abgaben für folgende Sozialversicherungen befreit sind: Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Einzig und allein für die Rentenversicherung entstehen steuerliche Abgaben, jedoch deutlich geringere als für Vollzeitangestellte. Darum spricht man vom Werkstudentenprivileg. Bezüglich der Arbeitslosenversicherung fallen keine Kosten an, da der Studierende im Falle des Verlusts seiner Tätigkeit wieder den normalen Status eines Studenten hätte. Und in diesem Fall ohne Beschäftigung besteht ebenfalls kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Werkstudent zu sein?

Um als Werkstudent tätig sein zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass man den Status eines “ordentlichen Studierenden” hat, also eines Studenten, der an einer in- oder ausländischen Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert ist und dort ein reguläres Studium in Vollzeit absolviert. Dies schließt unter anderem Gasthörer, Studierende im Urlaubssemester oder jene, die bereits die Ergebnisse ihrer Abschlussprüfung erhalten haben, aus. Wenn die Voraussetzungen erfüllt werden, kann man einer Beschäftigung als Werkstudent nachgehen.

Wie lange dürfen Sie Werkstudenten beschäftigen?

Als Arbeitgeber dürfen Sie Ihren Werkstudenten in der Woche nicht länger als 20 Stunden beschäftigen. Dies hat den Grund, dass das Studium stets im Vordergrund des Studierenden stehen und nicht unter der Arbeit im Unternehmen leiden sollte. Deswegen ist stets darauf zu achten, dass ein Student am Ende einer Woche nicht diese Grenze überschreitet.

Sollte die Beschäftigung des Werkstudenten jedoch öfters auf über 20 Stunden pro Woche kommen, entfällt das Werkstudentenprivileg, sodass Beiträge zur Sozialversicherung anfallen, wie bei einem festangestellten Mitarbeiter.

Welche Regelungen gelten für die Semesterferien?

In den Semesterferien aber auch darüber hinaus gibt es andere Regelungen bezüglich der Arbeitszeit eines Studenten. Denn nach der 26-Wochen-Regelung dürfen Werkstudenten ihrer Beschäftigung in 26 von 52 Wochen eines Jahres über 20 Stunden pro Woche nachgehen. Somit darf man einen Student in den Semesterferien – für die diese 26 Wochen vorgesehen, aber nicht verbindlich sind – bis zu 40 Stunden wöchentlich beschäftigen. Hier sollte allerdings vorher Absprache abgehalten werden, ob der Bedarf im Unternehmen für eine Vollzeittätigkeit in den Semesterferien überhaupt besteht.

Es gilt jedoch zu beachten: Überschreitet ein Studierender die 20-Stunden-Grenze in mehr als 26 Wochen im Jahr, müssen die Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden und der Status eines Werkstudenten entfällt.

Werkstudent vs. Teilzeitkraft vs. Minijob: Wo liegt der Unterschied?

Zwischen der Beschäftigung als Werkstudent, als Teilzeitkraft oder als Arbeitnehmer in einem Minijob gibt es viele Gemeinsamkeiten aber auch entscheidende Unterschiede. Seien es die Arbeitszeit, das Gehalt oder die Sozialversicherungsbeiträge. In der folgenden Tabelle werden die wichtigsten Unterschiede zwischen den 3 Arbeitsmodellen deutlich:

WerkstudentTeilzeitkraftMinijob
Arbeitszeitbis zu 20 Stunden pro Woche (Pro Jahr in 26 Wochen über 20 Stunden möglich)variiert je nach Unternehmen, i. d. R. ca. 20-30 Stunden pro Wochekeine Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit
Gehalt(mindestens) gesetzlicher Mindestlohn: 12,41 € pro Stunde(mindestens) gesetzlicher Mindestlohn: 12,41 € pro Stundehöchstens 538 € im Monat
Krankenversicherung?NeinJaNein
Pflegeversicherung?NeinJaNein
Arbeitslosenversicherung?NeinJaNein
Rentenversicherung?JaJaBefreiung möglich

Wichtig zu beachten: Sofern der Werkstudent kein Anspruch auf die Familienversicherung hat, da er z. B. bereits über 25 Jahre alt ist, gibt es die studentische Krankenversicherung. Dessen Beitrag orientiert sich nicht am monatlichen Einkommen seiner Beschäftigung, sondern entspricht einem Fixbetrag, der sich jeden Monat auf ca. 120 € beruht.

Haben Werkstudenten Anspruch auf Urlaub?

Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf Urlaub. So will es § 1 des Bundesurlaubsgesetzes. Das gilt auch für Werkstudenten (sowie für Menschen in einem Minijob), deren Urlaubsanspruch genauso ermittelt wird, wie die von in Teilzeit arbeitenden Arbeitnehmern. Hier eine übliche Formel zur Berechnung des Urlaubsanspruchs für Teilzeitangestellte:

Urlaub Teilzeitkraft = Urlaub Vollzeitkraft x Arbeitstage Teilzeitkraft / Arbeitstage Vollzeitkraft