Ihre Teilzeitkräfte, die zwischen 400,01 und 800 € monatlich verdienen, befinden sich automatisch in der sogenannten Gleitzone. In diesem Fall führen Sie die Arbeitnehmerbeiträge nach reduzierten Beitragsbemessungsgrundlagen ab und haben eine Besonderheit bei der Anmeldung zu beachten.
Aufmerksam sollten Sie bei jeder neuen Teilzeitkraft werden, die mehr als 400 €, aber weniger als 800 € verdient. Da allerdings Entgelt nicht gleich Entgelt ist, ist eine Nachprüfung von Ihrer Seite erforderlich. Um dabei nichts zu übersehen, gehen Sie am besten systematisch nach der folgenden Checkliste vor.
So erkennen Sie in 4 Schritten einen Mitarbeiter in der Gleitzone
Schritt 1: Ermitteln Sie das regelmäßige Arbeitsentgelt | „Regelmäßiges“ Arbeitsentgelt bedeutet, dass Sie die Höhe aller maßgebenden Entgeltbestandteile vorausschauend für ein Jahr betrachten und dass diese durchschnittlich innerhalb der Gleitzonenspanne liegen. Achtung: Auch bei einer Entgeltänderung gehen Sie so vor. Das bedeutet, dass Sie bei jeder Anpassung des Arbeitsentgelts von einem neuen Beurteilungszeitpunkt ausgehen. | <input type="checkbox" /> |
Schritt 2: Multiplizieren Sie das monatliche Entgelt des Mitarbeiters mit 12 und addieren Sie Einmalzahlungen | Es zählen alle Einmalzahlungen, die dem Mitarbeiter mindestens einmal jährlich mit Sicherheit zustehen und die der Höhe nach bekannt sind (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, das jährlich bezahlt wird). Das Ergebnis ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt. | <input type="checkbox" /> |
Schritt 3: Schätzen Sie die Höhe gegebenenfalls | Haben Sie kein festes Entgelt mit dem Mitarbeiter vereinbart, müssen Sie gewissenhaft schätzen. Wie Sie bei dieser Schätzung vorgehen (Rechenweg), haben Sie in den Personalunterlagen zu dokumentieren. Ihre Schätzung ist selbst dann für die Vergangenheit maßgebend, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass sie unzutreffend ist. | <input type="checkbox" /> |
Schritt 4: Teilen Sie das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt durch 12 | Damit erhalten Sie das regelmäßige monatliche Entgelt. Liegt dieses zwischen 400 und 800 €, haben Sie es mit einem Mitarbeiter in der Gleitzone zu tun. Wenn in der Folge allerdings lediglich in einzelnen Monaten die Gleitzonenentgeltgrenze nach oben durchbrochen wird (z. B. wegen Weihnachtsgeld), wird in diesen Monaten die Gleitzonenregelung nicht angewendet. | <input type="checkbox" /> |