Und zwar nach dem bekannten Dienstwagen- Prinzip, wonach die Privatnutzung mit der 1-%-Methode abgegolten werden kann. Nach einem Erlass des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen (Az. S 2334 – 29 – V B 3) wird der Ihrem Mitarbeiter zukommende Sachbezug monatlich mit 1 % des auf volle hundert € abgerundeten Gerätekaufpreises versteuert. Berechnungsgrundlage ist der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt des Kaufs.
Minijobs: Gesponsorten Fernseher nach der 1-%-Methode besteuern
So funktioniert es: Angenommen, Ihr im Betrieb mitarbeitendes Kind erhält von Ihnen ein Fernsehgerät, das im Laden 400 € gekostet hat. In diesem Fall muss es monatlich 1 % von 400 €, also lediglich 4 € versteuern. Bei einem Steuersatz von 25 % beträgt die persönliche Steuerbelastung folglich nur 1 € pro Monat.
Minijobs: Fernseher als Betriebsausgabe absetzen
Der Clou: Die Ausgabe können Sie absetzen! Das Gerät wird bei Ihnen als Betriebsausgabe abgeschrieben. Spätere Reparaturkosten können Sie ebenfalls auf Geschäftskosten übernehmen. Die gleiche Regelung können Sie auch für ein Radio oder einen DVD-Rekorder (zusätzlich) nutzen!