Der Beitrag für die Unfallversicherung beträgt ab Januar 1,6 % des Arbeitsentgeltes. Jeweils 5 % werden für die Kranken- und Rentenversicherung fällig, pauschal 2 % sowie 0,1 % Umlagen zur Lohnfortzahlungsversicherung. 10 % der Kosten, höchstens jedoch 510 €, können jährlich von der Steuer abgesetzt werden.
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