Wird die Schloßstraße jetzt mit “ss” geschrieben?

Dass Sie das Wort "Schloss" nach der neuen Rechtschreibung nicht mehr mit "ß" sondern mit "ss" schreiben, daran haben Sie sich inzwischen sicher längst gewöhnt. Aber wie würden Sie dieses Wort schreiben, wenn es in einem Straßennamen auftaucht? Gilt dann automatisch die neue Schreibweise oder bleibt das "ß", weil es sich um einen Eigennamen handelt?

Bei meiner Recherche habe ich dann herausgefunden, dass dieses Thema immer wieder für Diskussionen sorgt. Einige Experten meinen, die neue Rechtschreibung gelte auch für Straßennamen, mit der Einschränkung: Eigennamen seien davon ausgenommen. Andererseits: Nicht nur Personennamen sind Eigennamen, sondern auch Straßennamen.

Der Duden und die Gesellschaft für Deutsche Sprache empfehlen, dass neue Straßen auch nach der neuen Rechtschreibung geschrieben werden (“Schlossstraße”). Wenn dieser Name allerdings schon vor der Rechtschreibreform entstanden ist, wird er wie ein Eigenname “Schloßstraße” geschrieben.

Da für die Benennung der Straßen immer die jeweilige Stadt verantwortlich ist, ist es letztendlich so korrekt, wie es auf den Straßenschildern steht.

Es gibt leider keine einheitliche Vorgabe für die Schreibweise von Straßen, sodass es in einigen Städten mittlerweile “Schlossstraße” heißt und in anderen Städten “Schloßstraße”. Korrekt ist es jedenfalls, den „Namen” der Straße genau so beizubehalten, wie er vor der Rechtschreibreform schon gewesen ist.