Setzen Sie die folgenden 10 Grundsätze deshalb unmissverständlich in Ihrem Team durch:
1. Korrekter Umgang mit Fehlern
Fehler dürfen nicht vertuscht werden. Denn das kann üble Folgen haben. Bestehen Sie auf einem offenen Umgang mit Fehlern. Bestrafen Sie nicht, sondern fordern Sie die sofortige Behebung und eine schnelle Analyse, um weitere Fehler zu vermeiden.
2. Arbeitseinsatz ist eine Grundvoraussetzung
Dass Ihre Mitarbeiter ihre Arbeit engagiert erledigen, ist eine Grundvoraussetzung und bedarf keiner besonderer Motivationsmaßnahmen. Wenn Sie Motivationsanreize einsetzen, dann für herausragende Leistungen! Kein Mitarbeiter hat Anspruch auf Incentives oder sonstige Boni, damit er seine arbeitsvertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erledigt.
3. Pünktliches Erscheinen ist Pflicht
Pünktlichkeit am Arbeitsplatz ist eine arbeitsvertragliche Pflicht. Wer zu spät erscheint oder Pausenzeiten überzieht, wird ermahnt bzw. sofort abgemahnt, damit dieses Verhalten nicht Schule macht.
4. Umgangsformen müssen stimmen
Beleidigungen, Beschimpfungen und Frechheiten gehören nicht an den Arbeitsplatz. Mitarbeiter, die einen solchen Umgang untereinander pflegen, ermahnen Sie oder mahnen sie – je nach Schwere der Entgleisung – sofort ab.
5. Verbote beachten
Betriebliche Verbote, z. B. ein Rauchverbot, müssen von den Mitarbeitern beachtet werden, ansonsten mahnen Sie sofort ab.
6. Zu viele Telefonate gehen nicht
Privates, stundenlanges Telefonieren müssen Sie bei Ihren Mitarbeitern nicht tolerieren. Gegen ein kurzes, privates Telefonat mit einem wichtigen Hintergrund ist nichts einwenden. Am besten formulieren Sie dazu allgemeingültige schriftliche Verhaltensregeln.
7. Unerlaubte Nebentätigkeiten
Diese müssen Ihre Mitarbeiter vorab anmelden. Sie können auch vertraglich ein Verbot für Nebentätigkeiten vereinbaren, die die Arbeitsleistung für Ihr Unternehmen beeinträchtigen.
8. Unloyales Verhalten wird nicht toleriert
Mitarbeiter dürfen Firmeninterna nicht nach außen weitergeben. Unternehmensinterne Informationen werden von einem loyalen Mitarbeiter gewahrt. Gebieten Sie sofort Einhalt, wenn ein Mitarbeiter zu locker mit Informationen umgeht.
9. Eigenmächtiger Urlaub geht nicht
Tritt ein Mitarbeiter seinen Urlaub ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis an, dürfen Sie ihm fristlos kündigen. Und das sollten Sie auch tun. Denn ein solches Verhalten ist ein grober Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten.
10. Ungesetzliches Verhalten ist ein Kündigungsgrund
Es kommt immer wieder vor, dass Mitarbeiter sich ganz nebenbei an Firmeneigentum vergreifen, auch wenn es sich dabei manchmal „nur“ um Stifte, Papier oder Ähnliches handelt. Trotzdem ist dieses Verhalten bereits ein Grund zur fristlosen Kündigung. Stellen Sie diese Tatsache in Ihrem Team unmissverständlich klar.