Er hat schon 2mal einen Headhunter am Arbeitsplatz anrufen lassen. Ist das noch erlaubt?
Mitarbeiterführung: Headhunter darf im Büro anrufen
Antwort: Auch wenn es Sie fuchst. Sie können hier kaum etwas unternehmen. Schon die frühere Rechtsprechung stand auf dem Standpunkt: Wenn ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz von einem Mitbewerber oder Headhunter angerufen wird, um ihm ein Angebot zu unterbreiten, liegt kein Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Regeln vor; - jedenfalls solange es zunächst um Terminabsprachen und die Organisation der Zusammenkunft usw. geht. Ein Urteil der jüngeren Rechtsprechung geht sogar noch weiter (Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 15.02.2007, Az. 1 U 97/06).
Mitarbeiterführung: Schadensersatz bei Vertragsbruch
Demnach liegt selbst bei wiederholten Anrufen kein Verstoß vor, wenn das Verleiten zum Vertragsbruch – also die Kündigung - nicht dazu dient, Ihr Unternehmen zu schädigen oder den Arbeitnehmer zum Vertragsbruch animieren soll. Natürlich können Sie – sobald die Anstiftung zum Vertragsbruch offenkundig ist – dagegen vorgehen. Denn nach § 826 macht sich Ihr Konkurrent damit schadensersatzpflichtig.
Mitarbeiterführung: Mitarbeiter auf Fachmessen ansprechen
Es reicht also schon aus, wenn die andere Seite Ihren Mitarbeiter auffordert, seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag zu verletzen, insbesondere seine Arbeit grundlos einzustellen oder sie nicht (mehr) aufzunehmen. Auch wenn dies – zumindest nach Auffassung der Oldenburger Richter – noch nicht ausreicht, um ein wettbewerbswidriges Verhalten darzustellen, können Sie auf jeden Fall Schadensersatzklagen androhen. Meist ist dann Ruhe.
Tipp: Nun kann es ja auch umgekehrt passieren, dass Sie großes Interesse an dem Mitarbeiter eines anderen Unternehmens haben. Bevor Sie, oder der von Ihnen beauftragte Headhunter sich nun selbst in die teure Schadensersatzfalle begibt, sollten Sie auch die anderen Wege und Möglichkeiten in Betracht ziehen, die für das Ansprechen von Wunschkandidaten infrage kommen:
Wettbewerbswidrig ist es nicht, wenn Sie oder Ihr Headhunter geschickt eine Gelegenheit ausnutzen, die sich im alltäglichen Ablauf des Wirtschaftslebens bietet. Wenn Sie also auf einer Fachmesse einen interessanten Mitarbeiter eines Wettbewerbers treffen, dürfen Sie mit ihm über die Zukunft seiner Karriere sprechen. Versuchen Sie, sich diesen Umstand zu Nutze zu machen und die Mitarbeitergewinnung - auf Fach- oder Besuchermessen deutlicher in den Vordergrund zu stellen.