Je konkreter Sie die Arbeitsleistung Ihres Mitarbeiters festlegen, desto weniger können Sie ihn mit anderweitigen Arbeitsaufgaben betrauen. Umgekehrt heißt das: Je allgemeiner Sie das Aufgabenfeld umreißen, desto vielseitiger können Sie den Mitarbeiter einsetzen.
Grundsätzlich ist es für Sie als Arbeitgeber empfehlenswert, die Tätigkeit im Vertrag zu konkretisieren, etwa wie folgt:
Musterformulierung:
Der Mitarbeiter wird eingestellt als … Zu seinem Aufgabengebiet gehört insbesondere …
Dabei können Sie auch auf eine dem Arbeitsvertrag beigefügte Stellenbeschreibung verweisen:
Musterformulierung:
Der Mitarbeiter wird eingestellt als …
Die Einzelheiten der dem Mitarbeiter übertragenen Arbeiten bestimmen sich nach der diesem Vertrag beigefügten Stellenbeschreibung. Die Stellenbeschreibung ist nicht Bestandteil des Arbeitsvertrags.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Stellenbeschreibung einseitig zu ändern oder zu ergänzen.
Tipp:
Zusätzlich sollten Sie in Ihre Arbeitsverträge folgende Klausel aufnehmen, die es Ihnen ermöglicht, Ihren Mitarbeiter auch auf einem anderen Arbeitsplatz oder bei Bedarf sogar in anderen Betrieben Ihres Unternehmens einzusetzen:
Musterformulierung:
(1) wie oben.
(2) Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Mitarbeiter vorübergehend oder auf Dauer auch andere zumutbare Tätigkeiten zuzuweisen, die seinen Vorkenntnissen entsprechen. Eine Änderung des Entgeltanspruchs ist damit nicht verbunden. Dies gilt auch, soweit im Einzelfall eine geringerwertige Tätigkeit zugewiesen wird. Wird auf Dauer eine höherwertige Tätigkeit zugewiesen, entsteht der für diese Tätigkeit vorgesehene Vergütungsanspruch.
(3) Das Arbeitsverhältnis bezieht sich auf eine Tätigkeit in … Der Arbeitgeber behält sich vor, den Mitarbeiter innerhalb des gesamten Unternehmens in Deutschland auch an einen anderen Ort zu versetzen.