Der eine droht: „Ich informiere die ‚Bild?!“ Der andere macht einfach etwas, informiert die „Bild“ und schafft vielleicht den Sprung auf eine der hinteren Seiten. Deutschlands frechster Azubi (so formuliert es die „Bild“) hat es jedenfalls geschafft, dass seine „Aktion“ in Deutschlands größter Boulevard-Zeitung Platz fand. Und das war eigentlich gar nicht so schwer. Er zog es vor, in seinem schriftlichen Ausbildungsnachweis Wörter unterzubringen, die es eigentlich gar nicht gibt. Beispiele gefällig: „KennzeichenBUSENhalter“ und „RückwärtsgangSALTO“.
Keine Beanstandung des Ausbildungsnachweises, aber wozu die Empörung?
Der schriftliche Ausbildungsnachweis wurde natürlich durchgesehen, aber in dieser Hinsicht nicht beanstandet. Man hatte die Wortschöpfungen übersehen oder zumindest nicht beanstandet. Und das war Grund genug für die „Bild“, die Geschichte zu bringen und bei der Kreishandwerkerschaft nachzufragen, wie so etwas passieren kann. Die Antwort war eindeutig: Der schriftliche Ausbildungsnachweis dokumentiere eine vernünftige Durchführung der Ausbildung. Rechtschreibung und sonstige Fehler spielten dabei keine Rolle, hieß es.
Wozu der schriftliche Ausbildungsnachweis gut ist
Laut „Bild“ war der Azubi jedenfalls empört. Wozu er das Berichtsheft überhaupt führen müsse, wenn es offensichtlich eh nicht gelesen werde. Auf diese Frage hätte ich eine Antwort: Das regelmäßige Führen des schriftlichen Ausbildungsnachweises strukturiert die Ausbildungsinhalte und macht dem Azubi beispielsweise zum Ende der Woche klar, was er in den letzten Tagen gelernt hat. Und damit auch, welche Inhalte noch ausstehen. Er führt das Berichtsheft also für sich selbst und nicht für seine Ausbilder. Gleiches gilt natürlich für die ganze Ausbildung samt Prüfung. Das hatte der Azubi offenbar noch nicht so richtig verstanden. Trotzdem: Nette Aktion von ihm – aber auch nicht mehr… Für die „Bild“ hat's gereicht.