So ermitteln Sie jetzt die Arbeitnehmerbeiträge in der Gleitzone
Für die Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsbeiträgen gibt es in der Gleitzone keine Besonderheiten: Sie errechnen Ihre Beiträge, wie für alle anderen Mitarbeiter auch, aus dem vollen Arbeitsentgelt. Die Arbeitnehmeranteile resultieren aber aus einem reduzierten Arbeitsentgelt.
Die Formel für dessen Berechnung hat sich zum 1.1.2007 geändert. Die Berechnung des Arbeitnehmerbeitrags nehmen Sie für jeden Versicherungszweig, d. h. für die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung getrennt vor.
Den Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung ermitteln Sie z. B. folgendermaßen:
Schritt 1: So ermitteln Sie das Gleitzonenentgelt
Das Gleitzonenentgelt berechnen Sie nach folgender Formel:
F x 400 + (2-F) x (Arbeitsentgelt – 400)= Gleitzonenentgelt.
F ist ein Faktor, der jedes Jahr neu ermittelt wird. Seit 1.1.2007 beträgt er 0,7673.
Danach lautet die vereinfachte Berechnungsformel der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger ab 1.1.2007: 1,2327 x tatsächliches Arbeitsentgelt (AE) – 186,16 € = beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
Schritt 2: So berechnen Sie den Arbeitnehmerbeitrag für jeden Sozialversicherungszweig
Um nun aus dem Gleitzonenentgelt den Arbeitnehmerbeitrag für den jeweiligen Sozialversicherungszweig – hier zur Rentenversicherung – zu ermitteln, berechnen Sie zunächst den Gesamtbeitrag:
- Gesamtbeitrag = Gleitzonenentgelt x Beitragssatz x 2
Der Beitrag für den Mitarbeiter ergibt sich dann wie folgt:
- Arbeitnehmerbeitrag = Gesamtbeitrag – Arbeitgeberbeitrag auf Basis des tatsächlichen Arbeitsentgelts
Berechnungsbeispiel: Ihre Aushilfe verdient 700 € monatlich. Das Gleitzonenentgelt beträgt damit seit 1.1.2007: 1,2327 x 700 € – 186,16 € = 676,73 € Der Gesamtbeitrag z. B. zur Rentenversicherung beträgt: 676,73 € x 19,9 % (auf 2 Stellen hinter dem Komma gerundet) x 2 = 134,66 € Die Aushilfe muss daher folgenden Beitrag zur Rentenversicherung zahlen: 134,66 – 69,65 (Arbeitgeberbeitrag = 9,95 % von 700 €) = 65,01 € |
Wie Sie den Gleitzonenbeitrag bei Teilmonaten ermitteln
Fängt ein Mitarbeiter in der Gleitzone nicht zu Beginn, sondern erst im Laufe eines Monats in Ihrem Unternehmen an, zahlen Sie auch das Arbeitsentgelt nicht für einen ganzen Monat.
Das Gleitzonenentgelt ermitteln Sie dann nach den folgenden Schritten:
Schritt 1: Errechnen Sie aus dem Teilentgelt zunächst ein fiktives Monatsbrutto.
Schritt 2: Berechnen Sie das Gleitzonenentgelt aus dem Monatsbrutto.
Schritt 3: Anschließend multiplizieren Sie das Gleitzonenentgelt mit der Anzahl der Tage, für die Sie die Beiträge berechnen, und dividieren das Ergebnis durch 30. Aus diesem Teilmonatsgleitzonenentgelt können Sie dann alle Beiträge errechnen.
Beispiel: Ein Aushilfe nimmt ihre Beschäftigung in Ihrem Unternehmen am 15.3.2007 auf und erhält für 17 Tage ein Entgelt von 370 €. Das Monatsbrutto beläuft sich auf 370 : 17 x 30 = 652,94 €. Das Gleitzonenentgelt aus diesem Entgelt beträgt: 1,2327 x 652,94 € – 186,16 € = 618,72 € Das Teilmonatsgleitzonenentgelt beträgt: 618,72 € : 30 x 17 = 350,61 € |
Erhält der Mitarbeiter in dem Teilentgeltabrechnungszeitraum außerdem eine Einmalzahlung, berücksichtigen Sie diese folgendermaßen:
Schritt 1: Errechnen Sie aus dem Teilentgelt zunächst ein fiktives Monatsbrutto und addieren Sie die Einmalzahlung.
Schritt 2: Aus der Summe von Monatsbrutto und Einmalzahlung ermitteln Sie dann das Gleitzonenentgelt.
Schritt 3: Bleibt diese Summe innerhalb der Gleitzone (unter 800 €), gehen Sie für die Berechnung des Teilmonatsgleitzonenentgelts und der Beiträge wie oben beschrieben vor. Überschreitet die Summe aus Monatsbrutto und Einmalzahlung aber 800 €, berechnen Sie die Beiträge nach dem tatsächlichen Teilentgelt plus Einmalzahlung. Die Besonderheiten der Gleitzone lassen Sie unberücksichtigt.
Berechnungsbeispiel: Ein Mitarbeiter beendet seine Beschäftigung in Ihrem Unternehmen zum 15.3.2006 und erhält für März noch ein Entgelt von 380 €. Außerdem erhält er im September noch eine Einmalzahlung in Höhe von 150 €. Das fiktive Monatsbrutto beträgt 380 € x 30 : 15 = 760 €. Die Summe aus Monatsbrutto und Einmalzahlung beläuft sich auf 910 €. Die Gleitzonenregelung findet also keine Anwendung, da das Gesamtentgelt über 800 € liegt. |
Achtung: Besteht in einem solchen Fall die Beitragspflicht nur für wenige Tage, kann es passieren, dass der Arbeitgeberanteil höher ist als der aus dem Gleitzonenentgelt berechnete Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Nach Auffassung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung müssen Sie dann nur den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zahlen. Die Beiträge sind allerdings von Ihrem Unternehmen allein zu tragen. Für den Mitarbeiter fällt gegebenenfalls nur der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung und der Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung an (Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger vom 2.11.2006, Seite 17).
Berechnen Sie auch die neueren Zuschläge nach dem Gleitzonenentgelt
Die zum 1.1.2005 eingeführten Zuschläge für Kinderlose in der Pflegeversicherung und der zum 1.7.2005 eingeführte Beitragszuschlag zur Krankenversicherung hatten auf den Faktor F keinen Einfluss. Bei der Beitragsberechnung für Mitarbeiter in der Gleitzone müssen Sie diese Zuschläge aber berücksichtigen:
1) Den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung berechnen Sie aus dem Gleitzonenentgelt x 0,9 %. Das Ergebnis runden Sie auf 2 Stellen hinter dem Komma. Im oben genannten Beispiel müssen Sie für Ihrem Mitarbeiter also 676,73 € x 0,9 % = 6,09 € monatlich zusätzlich abführen.
2) Ist der Mitarbeiter außerdem
- kinderlos,
- älter als 23 Jahre und
- nicht vor dem 1.1.1940 geboren,
müssen Sie für ihn zusätzlich folgenden Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung abführen:
676,73 € x 0,25 % = 1,69 € monatlich