Nachdem sie inzwischen nicht mehr für uns tätig ist, mache ich mir etwas Sorgen, ob der Status „freier Mitarbeiter“ korrekt war. Muss ich noch mit Nachzahlungen rechnen? Kann ich den Status jetzt feststellen lassen, um Sicherheit zu bekommen?
Aushilfen: Auf Nummer sicher mit Statusfeststellungsverfahren
Antwort: Sie haben zu entscheiden, ob ein für Ihr Unternehmen tätiger Mitarbeiter abhängig beschäftigter Arbeitnehmer, und damit versicherungspflichtig, oder selbstständig ist. Stufen Sie einen Mitarbeiter irrtümlich als selbstständig ein und kümmern Sie sich folgerichtig nicht um die Sozialversicherungsbeiträge, können diese noch 4 Jahre nachgefordert werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRVB) nach § 7a Abs. 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch nutzen.
Im Rahmen dieses Verfahrens stellt die DRVB verbindlich fest, ob ein Mitarbeiter versicherungspflichtig beschäftigt ist oder nicht. Bei der nächsten Betriebsprüfung können Sie sich dann darauf berufen. Allerdings steht Ihnen dieses Verfahren nur so lange zur Verfügung, wie der Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen beschäftigt ist. Das geht aus einem Besprechungsergebnis vom 25./26.4.2006 der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger hervor (Top 1).
Aushilfen: Statusfeststellungsverfahren ist kostenlos für Sie
Tipp: Nutzen Sie in unklaren Fällen das Anfrageverfahren gleich zu Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses. Das Verfahren ist für Ihr Unternehmen kostenlos!