- Regelaltersrente
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für Schwerbehinderte
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
- Altersrente für Frauen
- Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
Der ersten Gruppe, den Regelaltersrentnern, können Sie jeden beliebigen Betrag zahlen. Voraussetzung für den Bezug einer Regelaltersrente ist u. a. derzeit die Vollendung des 65. Lebensjahres („derzeit“ deshalb, weil diese Grenze seit 2012 schrittweise bis auf 67 Jahre angehoben wird).
Für diese Rentner gibt es bezüglich des Hinzuverdienstes keine Beschränkungen. Sie können jeden beliebigen Betrag hinzuverdienen.
In Ausnahmefällen wird die Regelaltersrente als Teilrente bezogen. Das hängt damit zusammen, dass Altersrenten als Voll- oder Teilrente in Anspruch genommen werden können. Die Rede ist hier ausdrücklich von „Vollrentnern“.
Bei „langjährig Versicherten“ aber heißt es aufpassen:
Erhält ein „langjährig Versicherter“ eine Vollrente, kann ein Hinzuverdienst zum Rentenentzug führen, wenn die monatliche Hinzuverdienstgrenze von 400 € überschritten wird. Nicht nur das:
In der Krankenversicherung führt das Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze zur Versicherungspflicht des Arbeitnehmers. Dies bedeutet, dass dann nicht mehr die Pauschalbeiträge, sondern die „normalen“ Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind.
Achtung!
Ein Wegfall der Rente wäre sehr unangenehm für den Arbeitnehmer. Unter Umständen wird er – damit er seine Rente wieder beziehen kann – das Arbeitsverhältnis beenden. Eventuell wird er sogar Ihrem Lohnbüro Vorwürfe machen, weil er glaubt, falsch beraten worden zu sein. Deshalb:
Bei „langjährig Versicherten“ ist bei 400 € Schluss!