Wann sich Mitarbeiter in der Gleitzone befinden
Mitarbeiter befinden sich in der Gleitzone, wenn ihr monatliches Entgelt zwischen 400,01 und 800 € liegt. Grundsätzlich gilt für Mitarbeiter in der Gleitzone: Die Arbeitgeberbeiträge berechnen Sie nach den üblichen Regeln wie für alle anderen Mitarbeiter auch. Die Arbeitnehmerbeiträge ermitteln Sie aber nach einer reduzierten Beitragsbemessungsgrundlage. Diese wiederum berechnen Sie nach einer gesetzlich festgeschriebenen Formel, die sich mindestens einmal jährlich ändert.
Wie sich mehrere Beschäftigungsverhältnisse auswirken
Übt ein Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungsverhältnisse aus, ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend (§ 20 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)). Für die Prüfung, ob sich ein mehrfachbeschäftigter Mitarbeiter noch in der Gleitzone befindet, rechnen Sie nur die regelmäßigen Arbeitsentgelte aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen zusammen.
Mein Tipp:Behandeln Sie mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen weiterhin als versicherungspflichtig, wenn das Entgelt insgesamt 400 € monatlich übersteigt. Nicht zusammenrechnen brauchen Sie dagegen das Entgelt aus einer Beschäftigung in der Gleitzone und aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, da die erste geringfügig entlohnte Beschäftigung neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (Gleitzonentätigkeit) immer versicherungsfrei bleibt.