Seit den 90er Jahren kann Ihre Firma mit älteren Mitarbeitern Vorruhestandsregelungen vereinbaren. Für diese Altersteilzeit erhält Ihr Betrieb dann staatliche Förderleistungen.
Die staatliche Förderung der Altersteilzeit läuft nach derzeitigem Stand der gesetzlichen Regelungen mit dem Jahr 2009 ab. Das Bundesarbeitsministerium prüft aktuell, wie Regelungen für eine weitere Unterstützung aussehen sollten. Kommt es zu keiner Verlängerung bzw. zu keinen neuen Regelungen, können Sie als Arbeitgeber keine staatlichen Leistungen mehr beanspruchen, wenn Sie mit Ihren Mitarbeitern Vereinbarungen über eine Altersteilzeit treffen.
Die Fortführung der staatlichen Unterstützung ist in Gefahr. In der CSU gibt es grundsätzliche Bedenken gegen die weitere Förderung. Entschiedene Ablehnung äußert stellvertretend für einige seiner Parteikollegen CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer. Das Nein zu einer Fortsetzung der Altersteilzeit begründen die Politiker aus der CSU damit, dass die Altersteilzeit im Widerspruch zur Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre steht. Es soll vermieden werden, dass große Unternehmen beispielsweise mithilfe von Altersteilzeitmodellen immer stärker ältere Beschäftigte aus dem Job drängen. Insoweit ist das Modell „Vorruhestand“ nach Ansicht der Kritiker als falscher Weg anzusehen.
Widerstand gegen die Forderung, die Altersteilzeit nicht mehr fortzusetzen, kommt aus dem Ge werkschaftslager. Beispielsweise die IG Metall zeigt sich „kampfbereit“. Sie betont, dass nach wie vor die Vorteile der Regelung überwiegen. Gerade die jetzt noch steigenden Schulabgängerzahlen sollten die Firmen nutzen, junge und preiswertere Mitarbeiter zu binden.
Erste Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zur Fortsetzung der Altersteilzeit laufen derzeit.